Landratsamt untersagt Nutzung einer Lagerhalle
Die Abgabe von Konsumcannabis aus einem als landwirtschaftliche Lagerhalle genehmigten Gebäude verstößt gegen Baurecht und ist damit illegal. Das Landratsamt Bamberg hat daher in Abstimmung mit der Regierung von Oberfranken sowohl Verkauf als auch Abgabe von Konsumcannabis aus einer landwirtschaftlichen Lagerhalle mit sofortiger Wirkung untersagt, da eine solche nicht für Anpflanzung beziehungsweise für den Verkauf oder die Abgabe von Konsumcannabis genutzt werden darf. Zu Wochenmitte hatten Medien über Anbau und Weitergabe von Konsumcannabis berichtet.
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