Nachrichten aus Bamberg und der Region

Aktuelles Echo
Bamberger Symphoniker präsentieren Programm für die kommende Saison Bamberger Symphoniker präsentieren Programm für die kommende Saison Vor 3 Stunden Fortsetzung der Renovierungsarbeiten an den Osttürmen des Bamberger Doms Fortsetzung der Renovierungsarbeiten an den Osttürmen des Bamberger Doms Vor 3 Stunden Bonnie Tyler nach Notoperation in Portugal: Ärzte berichten über kritische Lage Bonnie Tyler nach Notoperation in Portugal: Ärzte berichten über kritische Lage Vor 5 Stunden Sollte der Schiedsrichterdialog nach dem VAR-Drama gegen Arsenal offenbart werden? Sollte der Schiedsrichterdialog nach dem VAR-Drama gegen Arsenal offenbart werden? Vor 5 Stunden Eisheilige: Mythos oder Realität? Eine kritische Betrachtung der Bauernregel Eisheilige: Mythos oder Realität? Eine kritische Betrachtung der Bauernregel Vor 6 Stunden Langfristige Verkehrsbeeinträchtigung: Torschuster-Kreuzung in Bamberg für acht Wochen gesperrt Langfristige Verkehrsbeeinträchtigung: Torschuster-Kreuzung in Bamberg für acht Wochen gesperrt Vor 6 Stunden Wie schütze ich mich vor dem Eichenprozessionsspinner in NRW? Wie schütze ich mich vor dem Eichenprozessionsspinner in NRW? Vor 6 Stunden Hantavirus: Vorbereitungen für die Aufnahme eines Passagiers in der Charité Hantavirus: Vorbereitungen für die Aufnahme eines Passagiers in der Charité Vor 6 Stunden Wie Spanien EU-Gelder zur Finanzierung seiner Renten verwendet Wie Spanien EU-Gelder zur Finanzierung seiner Renten verwendet Vor 6 Stunden Was geschah bei dem tragischen Flugzeugabsturz in Namibia mit drei Deutschen? Was geschah bei dem tragischen Flugzeugabsturz in Namibia mit drei Deutschen? Vor 6 Stunden

Anmeldepflicht von Ausländervereinen

Zwei Wochen nach Gründung registrieren Ausländervereine und ausländische Vereine haben die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Gründung bei der für ihren Sitz…

Anmeldepflicht von Ausländervereinen

Zwei Wochen nach Gründung registrieren

Ausländervereine und ausländische Vereine haben die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen nach ihrer Gründung bei der für ihren Sitz zuständigen Behörde anzumelden. Dies ist vom Gesetzgeber so vorgegeben. 

Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter:innen überwiegend Ausländer sind. Als ein ausländischer Verein gilt ein Verein mit Sitz im Ausland, dessen Organisation oder Tätigkeit sich auf Deutschland erstreckt.

Zur Anmeldung verpflichtet ist der Vorstand oder, wenn der Verein keinen Vorstand hat, die zur Vertretung berechtigten Mitglieder. Die Anmeldung muss u. a. enthalten: die Satzung oder, wenn der Verein keine Satzung hat, Angaben über Name, Sitz und Zweck des Vereins; Namen und Anschriften der Vorstandsmitglieder oder der zur Vertretung berechtigten Personen; Angaben, in welchen Ländern der Verein Teilorganisationen hat.

Die vollständigen Angaben zu den Anmelde- und Auskunftspflichten sind in den §§ 19 – 21 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts geregelt. Jede Änderung der vorgenannten Angaben sowie die Auflösung des Vereins sind ebenfalls der zuständigen Behörde mitzuteilen. Für die Anmeldung bzw. Änderungsmeldungen werden keine Kosten erhoben.

Kontakt zum Ordnungsamt der Stadt Bamberg: Tel.: 0951/87-1291; E-Mail: [email protected]

Artikel teilen:

Empfehlungen für dich.