Sonst wird’s teuer: 50 Euro pro Plakat!
Bamberg rüstet sich für die Kommunalwahl. Am Sonntag, 8. März 2026 wird gewählt und davor wird die Stadt wieder vollhängen mit Köpfen, Sprüchen und Versprechen. Damit das nicht im Chaos endet, zieht das Rathaus früh die Zügel an und sagt: Plakatieren ja. Aber nur nach Regeln.
Ab wann dürfen Plakate hängen?
Die Stadt erlaubt Wahlplakate im öffentlichen Raum genau in den letzten sechs Wochen vor der Wahl.
Heißt: ab Sonntag, 25. Januar 2026 (0 Uhr) bis Sonntag, 8. März 2026 (24 Uhr).
In dieser Zeit brauchen Parteien und Wählergemeinschaften keine Extra-Erlaubnis, solange sie sich an die Sondernutzungsregeln halten.
Dicke Dinger? Erst anmelden!
Großflächenplakate, „Wesselmänner“ und Bauzaunbanner sind eine andere Nummer:
Die sind genehmigungspflichtig und müssen vorher bei der Verkehrsbehörde gemeldet werden. Erst wenn der Standort geprüft und freigegeben ist, darf aufgebaut werden.
Das ist tabu!
Hier versteht die Stadt keinen Spaß:
- Nie an Ampeln, Absperrungen, Leiteinrichtungen oder amtlichen Verkehrszeichen
- Keine Werbung, die mit Verkehrszeichen verwechselt werden kann oder sie verdeckt
- Geduldet nur an Pfosten von Schildern, die nur den ruhenden Verkehr betreffen (z.B. Parken, Halteverbot)
Und ganz wichtig: Sicht frei lassen!
An Kreuzungen, Einmündungen, bei Schulen und Kitas darf kein Plakat die Sicht blockieren. Egal ob für Autofahrer, Radler oder Fußgänger.
Komplett verboten in diesen Bereichen
Ein grundsätzliches Plakatierverbot gilt unter anderem:
- Berliner Ring und Münchner Ring (B 22)
- Hain, Jahnwiese, ERBA-Park
- Uferbereiche
- Friedhöfe
- an allen Bäumen im Stadtgebiet
- im Eingangsbereich Rathaus Maxplatz und in der Fleischstraße
Extra-Deal im Stadtrat: Die Fraktionen verzichten freiwillig auf Werbung rund um Domplatz, Altes Rathaus, Obere Brücke und Kloster Michelsberg.
Höhe, Abstand, Bannmeile
Wer Plakate aufhängt, muss Maß halten:
- Über Geh und Radwegen: mindestens 2,20 Meter lichte Höhe
- Abstand zu Radweg und Fahrbahn: mindestens 50 Zentimeter
- Plakatständer dürfen niemanden behindern oder gefährden
Und: Rund um Wahllokale gilt eine Bannmeile. Im Umkreis von 10 Metern darf keine Wahlwerbung stehen.
Nach der Wahl: Weg damit!
Alle Plakate müssen innerhalb einer Woche runter.
Spätestens bis Samstag, 14. März 2026.
Falls es zur Stichwahl kommt am 22. März 2026, verschiebt sich die Frist: dann spätestens bis Samstag, 28. März 2026.
Stadt droht mit Bußgeld
Wer die Regeln ignoriert, zahlt: 50 Euro pro Plakat.
Sicherheitsreferent Christian Hinterstein sagt klar: Ordnung und Sicherheit liegen im Interesse aller.
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