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Böllerverbot in Bamberg

Wer an Silvester „ordentlich krachen lassen“ will, sollte in Bamberg ganz genau hinschauen. Die Stadt weist wie jedes Jahr auf Verbotszonen hin, in denen Feuerwerk…

Böllerverbot in Bamberg

Wer an Silvester „ordentlich krachen lassen“ will, sollte in Bamberg ganz genau hinschauen. Die Stadt weist wie jedes Jahr auf Verbotszonen hin, in denen Feuerwerk tabu ist. Der Grund: Brandgefahr für historische Gebäude und Schutz von Kirchen, Kliniken sowie Einrichtungen für Kinder und Senioren.

Hier gilt komplettes Abbrennverbot

Ein komplettes Abbrennverbot für Feuerwerkskörper gilt in Bamberg in folgenden Bereichen:

  • Teile der Altstadt
  • Altenburg
  • Michaelsberg (ehemalige Klosteranlage)

Wichtig: Das gilt nicht nur auf Straßen und Plätzen, sondern auch auf privaten Grundstücken innerhalb der Verbotszonen.

Was viele nicht wissen: Das gilt bundesweit

Unabhängig von Bambergs Verbotszonen ist Feuerwerk laut Bundesrecht grundsätzlich auch in unmittelbarer Nähe von

  • Kirchen,
  • Krankenhäusern sowie
  • Kinder- und Seniorenheimen
    verboten, wenn von dort aus ein Brand ausgelöst werden könnte.

Neu in diesem Jahr: Extra-Verbot am „Kranen“

Neu 2025/26 kommt ein zeitlich befristetes Böllerverbot dazu:
Im Bereich „Am Kranen“ gilt am 31. Dezember 2025 von 23:30 Uhr bis 00:45 Uhr ein zusätzliches Abbrennverbot. Grund ist eine große Menschenansammlung, denn dort findet erstmals ein „Feuerwerk für alle“ auf der Regnitz statt.

Michaelsberg wird in der Silvesternacht gesperrt

Wie in den vergangenen Jahren sperrt die Bürgerspitalstiftung die Zugänge zum Michaelsberg in der Silvesternacht. Zutritt haben nur Besucher der Gastronomie und des Museums. Ein Sicherheitsdienst kontrolliert die Zugänge.

Polizei kontrolliert stärker

Die Polizei will auch dieses Jahr verstärkt kontrollieren. Wer in den Verbotszonen böllert, muss mit Ärger rechnen.

Tipp für Hausbesitzer: So senken Sie das Risiko

Die Stadt empfiehlt unter anderem:

  • Fenster, Türen und Öffnungen schließen
  • Brandgut entfernen (z. B. trockenes Laub in Dachrinnen)
  • rund ums Haus regelmäßig kontrollieren

Verkauf und Abbrennen: Das sind die Regeln

  • Verkauf von Feuerwerk der Klasse II: 29.–31. Dezember 2025, nur an Personen ab 18
  • Abbrennen von Raketen und Böllern: nur am 31. Dezember 2025 und 1. Januar 2026
  • Für Minderjährige ist das Abbrennen von Kleinfeuerwerk komplett verboten

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