Endspurt im Garten: Warum in Bamberg ab März die Schere ruht
Hobbygärtner und Grundstücksbesitzer aufgepasst: Wer Hecken stutzen oder Bäume fällen will, hat nur noch wenige Tage Zeit. Ab dem 1. März greift die gesetzliche Schonfrist für die Tierwelt. Wir erklären, was Sie jetzt wissen müssen.
BAMBERG. Der Frühling klopft an die Tür – und mit ihm die Brutzeit unserer heimischen Vögel. Damit Meise, Amsel und Co. ungestört ihren Nachwuchs großziehen können, mahnt das Klima- und Umweltamt der Stadt Bamberg zur Eile. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist der radikale Rückschnitt von Gehölzen nur noch bis zum 28. Februar zulässig.
Naturschutz geht vor: Schutzraum für Vögel und Insekten
Vom 1. März bis zum 30. September gilt ein striktes Verbot für das Abschneiden oder Beseitigen von Bäumen, Gebüschen und anderen Gehölzen. Der Grund ist simpel, aber wichtig:
- Brutstätten: Viele Vögel nutzen das dichte Geäst bereits ab März als geschützten Ort für ihre Nester.
- Nahrungsquelle: Blüten und frisches Grün sind überlebenswichtig für Insekten, die wiederum die Basis unseres Ökosystems bilden.
Wo darf trotzdem geschnitten werden?
Keine Sorge, der Garten muss nicht komplett verwildern. Das Gesetz sieht praxisnahe Ausnahmen vor:
- Gärtnerisch genutzte Flächen: Auf typischen Haus- und Kleingarten-Grundstücken sowie im Erwerbsgartenbau bleibt das Fällen unter Berücksichtigung des Artenschutzes oft möglich.
- Pflegeschnitte: Schonende Form- und Pflegeschnitte, um den Zuwachs des Jahres zu entfernen, sind ganzjährig erlaubt.
- Gefahrenabwehr: Wenn ein Baum die Verkehrssicherheit gefährdet und sofortiges Handeln nötig ist, darf auch im Sommer eingegriffen werden.
- Waldflächen: Hier gelten die spezifischen forstwirtschaftlichen Regelungen.
Achtung: Die 60-Zentimeter-Regel in Bamberg
Zusätzlich zum allgemeinen Naturschutzrecht hat Bamberg eine eigene Baumschutzverordnung. Wer einen Baum fällen oder massiv zurückschneiden will, muss nachmessen:
- Ab einem Stammumfang von 60 cm (gemessen in 1 Meter Höhe) ist in der Regel eine Genehmigung erforderlich.
- Bei mehrstämmigen Bäumen liegt die Grenze bereits bei 40 cm.
Tipp der Redaktion: Anträge müssen nicht mehr mühsam per Post geschickt werden. Die Stadt bietet aufwww.stadt.bamberg.deein digitales Formular für die Genehmigung an.
Wer also noch größere Maßnahmen plant, sollte das kommende Wochenende nutzen – oder sich geduldig bis zum nächsten Herbst gedulden. Die Natur wird es Ihnen danken.
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