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Landkreis gibt grünes Licht für Kinder-Garden!

Endlich Klarheit im Fasching: Kleine Tänzer dürfen abends auf die Bühne – aber nur mit Regeln Bamberg-Land – Gute Nachricht für alle Faschingsvereine, Trainerinnen, Eltern…

Landkreis gibt grünes Licht für Kinder-Garden!

Endlich Klarheit im Fasching: Kleine Tänzer dürfen abends auf die Bühne – aber nur mit Regeln

Bamberg-Land – Gute Nachricht für alle Faschingsvereine, Trainerinnen, Eltern und natürlich die Stars in Glitzer und Gardestiefeln: Das Kreisjugendamt Bamberg stellt klar, dass Kinder- und Jugendgarden auch am Abend auftreten dürfen. Voraussetzung: Die Veranstaltung ist eindeutig Fasching und Brauchtum und nicht „Party für Erwachsene“.

Das Amt würdigt dabei ausdrücklich den Einsatz der Vereine: monatelanges Training, Disziplin, Teamgeist. Und das alles für ein Stück fränkische Faschingskultur.

Bis wann dürfen Kinder und Jugendliche auftreten?

Die Zeiten sind jetzt klarer geregelt:

Für Kinder: Auftritte sind bis ca. 22 Uhr erlaubt, wenn der faschingsbezogene Charakter eindeutig ist.
Für Jugendliche: Auftritte bis ca. 23 Uhr sind unproblematisch, Aufenthalt bis maximal 24 Uhr ist möglich.

Aber Achtung: Ohne Jugendschutz läuft nichts!

Damit der Abendauftritt rechtssicher bleibt, nennt das Kreisjugendamt klare Bedingungen:

  • Keine jugendgefährdenden Inhalte. Wenn Programmpunkte nur für Erwachsene geeignet sind, dürfen Kinder und Jugendliche dort nicht auftreten.
  • Betreuung muss durchgehend gewährleistet sein. Jugendleiterinnen und Jugendleiter müssen die Tänzerinnen und Tänzer während der Veranstaltung begleiten.
  • Eltern-Einverständnis schriftlich festhalten. Empfohlen werden Teilnehmerlisten, auf denen das Einverständnis dokumentiert ist. Das schafft Sicherheit für alle.

Warum das Ganze wichtig ist

Das Jugendamt betont: Diese Auftritte sind mehr als „Show“. Kinder und Jugendliche erleben Selbstwirksamkeit, stärken soziale Kompetenzen, üben Selbstbehauptung und können präsentieren, wofür sie so lange trainiert haben.

Kurz: Fasching macht stark.

Extra-Service kommt Anfang 2026

Bevor die heiße Phase startet, will das Kreisjugendamt Anfang 2026 noch ein Übersichtsschreiben veröffentlichen, das die rechtlichen Grundlagen kompakt zusammenfasst.

Und zum Schluss gibt’s ein dickes Dankeschön: Der Landkreis bedankt sich bei allen Faschings- und Karnevalsvereinen für ihren Einsatz für Kinder und Jugendliche.

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