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Wer sucht, der findet

Im Fundbüro der Stadt werden zahlreiche verlorene Gegenstände gelagert. Täglich werden im Fundbüro der Stadt Bamberg die verschiedensten Dinge abgegeben: Von Alltagsaccessoires wie Mützen, Uhren…

Wer sucht, der findet

Im Fundbüro der Stadt werden zahlreiche verlorene Gegenstände gelagert.

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Täglich werden im Fundbüro der Stadt Bamberg die verschiedensten Dinge abgegeben: Von Alltagsaccessoires wie Mützen, Uhren oder Regenschirmen bis hin zu Jacken, landet alles im Rathaus am ZOB. Auch Gebrauchsgegenstände wie Handys, Schlüssel und Geldbeutel finden ihren Weg dorthin.

Allein im Jahr 2024 wurden rund 3.500 Fundgegenstände im Fundbüro abgegeben und registriert. Davon konnten gerade einmal um die 1.200 wieder an ihre Besitzer ausgehändigt werden. Die Mitarbeiterinnen des städtischen Fundbüros Anja Ortlauf und Vera Reuss ermutigen deshalb alle, die etwas verloren haben, regelmäßig beim Fundbüro in der Promenadestraße 2a nachzufragen: „Die Chance, den Gegenstand wiederzubekommen, ist oft höher, als man denkt“, erklärt Anja Ortlauf. Außerdem machen sie darauf aufmerksam, dass es auch häufiger vorkommt, dass Fundgegenstände verspätet ins Fundbüro gelangen: „Das kann schon mal sechs bis acht Wochen nach dem Verlust sein“, ergänzt ihre Kollegin Vera Reuss.

Das Rathaus am ZOB steht unter der Woche jedem offen, der Fundsachen abgeben beziehungsweise abholen will. Am Wochenende dient die Polizei als Anlaufstelle. Außerdem können Personen, die einen Verlust melden wollen, diesen online über das Portal Fundinfo registrieren.

Finderlohn möglich

Sollte ein Eigentümer seinen verlorenen Gegenstand zurückbekommen, kann der Finder auf Wunsch einen gesetzlichen Finderlohn beanspruchen. Im Falle eines Sachwerts bis zu 500 Euro entspricht dieser fünf Prozent, bei höheren Werten drei Prozent. Außerdem steht es dem Finder frei, das Eigentumsrecht an einer Fundsache zu erwerben, wenn der Besitzer des verlorenen Gegenstands sich nicht innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist von sechs Monaten meldet. Zum Schutz personenbezogener Daten sind Schlüssel, Ausweise, Dokumente und diverse elektronische Speichermedien jedoch von dieser Regelung ausgenommen.

Gebühren bei Abholung 

In der Regel wird bei Herausgabe der Fundsache von der abholenden Person eine Gebühr für die Verwahrung erhoben. Diese fällt auch für den Finder an, falls dieser Eigentumserwerb beansprucht. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach folgendem Standard:

  • im Wert bis 50 Euro: 3 Euro
  • im Wert von 50 bis 100 Euro: 5 Euro
  • im Wert von 100 bis 200 Euro: 10 Euro
  • im Wert über 200 Euro: 15 Euro

Ansonsten können geringwertige Gegenstände wie Mützen oder Kindersportbeutel auch kostenlos herausgegeben werden.

Im jährlichen Turnus versteigert die Stadt Bamberg öffentlich gegen sofortige Bargeldzahlung alle Fundstücke, die nicht innerhalb der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist abgeholt und für die kein Eigentumserwerb vom Finder beantragt wurden. Die nächste Versteigerung findet am Dienstag, 4. November 2025, ab 9 Uhr, im Foyer der Graf-Stauffenberg-Schule in der Kloster-Langheim-Straße 11 statt.

Die wichtigsten Informationen zum Fundbüro

Adresse:

Promenadestraße 2a, 96047 Bamberg

Öffnungszeiten: 

Montag: 8-12 Uhr und 13-18 Uhr 

Dienstag bis Freitag: 8-12 Uhr

Ansprechpartner:

Anja Ortlauf, Tel: 0951 87-1268

Vera Reuss, Tel. 0951 87-1367

E-Mail: [email protected] oder für Fahrräder: [email protected]

Weitere Informationen lassen sich auf der städtischen Homepage unter https://www.stadt.bamberg.de/Fundbüro abrufen.

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