Experten weisen darauf hin, dass viele Unfallversicherungen bei Zeckenbissen und den daraus resultierenden Krankheiten wie Borreliose oder FSME nicht greifen. Dies liegt oft an der Definition von Unfall im Vertrag. Verbraucher werden dringend dazu angehalten, ihre bestehenden Policen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um umfassenden Schutz zu gewährleisten.
Zeckenbisse: Eine unterschätzte Gefahr
Zecken sind nicht nur lästig, sondern können auch gefährliche Krankheiten übertragen. Besonders in den wärmeren Monaten steigt das Risiko eines Zeckenbisses. Die häufigsten durch Zecken übertragenen Krankheiten in Deutschland sind Borreliose und Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME). Während Borreliose bakteriell bedingt ist und mit Antibiotika behandelt werden kann, ist FSME eine Viruserkrankung, gegen die eine Impfung existiert, aber keine spezifische Therapie nach der Infektion.
Warum Unfallversicherungen oft nicht zahlen
Das Kernproblem liegt in der Definition eines "Unfalls" in vielen Versicherungsverträgen. Ein Unfall wird in der Regel als ein plötzlich von außen auf den Körper wirkendes Ereignis definiert, das unfreiwillig eine Gesundheitsschädigung hervorruft. Ein Zeckenbiss wird von vielen Versicherern nicht als solches Ereignis eingestuft, da die Übertragung der Krankheit nicht unmittelbar mit dem Biss, sondern erst später durch die Erreger erfolgt. Dies führt dazu, dass Leistungen bei Folgeerkrankungen wie Borreliose oder FSME verweigert werden.
Expertenrat: Vertragsumstellung dringend empfohlen
Versicherungsexperten raten dringend dazu, die eigenen Unfallversicherungsverträge genau zu prüfen. Es gibt spezielle Klauseln oder Zusatzbausteine, die den Versicherungsschutz auf Infektionskrankheiten, die durch Insektenstiche oder -bisse übertragen werden, erweitern. Verbraucher sollten aktiv auf ihren Versicherer zugehen und eine Anpassung des Vertrages fordern, um im Falle einer Erkrankung durch einen Zeckenbiss abgesichert zu sein.
Wichtige Punkte zur Überprüfung des Versicherungsschutzes:
- Definition von Unfall: Prüfen Sie, wie "Unfall" in Ihrem Vertrag definiert ist.
- Infektionsklausel: Suchen Sie nach Klauseln, die Infektionen durch Insektenbisse abdecken.
- Zusatzbausteine: Erkundigen Sie sich nach optionalen Erweiterungen für Ihren Vertrag.
- Beratung: Lassen Sie sich von einem unabhängigen Versicherungsexperten beraten.
Fazit
Angesichts der steigenden Zeckenpopulation und der damit verbundenen Gesundheitsrisiken ist es unerlässlich, den eigenen Versicherungsschutz kritisch zu hinterfragen. Eine proaktive Anpassung der Unfallversicherung kann im Ernstfall vor hohen Kosten und unzureichender Absicherung schützen.
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