Der Bundestag hat der Bundeswehr erweiterte Befugnisse zur Abwehr gefährlicher Drohnen eingeräumt. Zukünftig wird es der Bundeswehr ermöglicht, bei akuten Bedrohungen schneller zu intervenieren – in extremen Fällen auch mit Waffengewalt. Diese Entscheidung ist eine Reaktion auf die steigenden Drohnensichtungen über kritischen Infrastrukturen.
Erweiterte Befugnisse für die Bundeswehr
Am 26. Februar 2026 hat der Deutsche Bundestag eine umfassende Novellierung des Luftsicherheitsgesetzes verabschiedet, die der Bundeswehr erweiterte Befugnisse zur Abwehr von unbemannten Luftfahrzeugen (Drohnen) verleiht. Diese Maßnahme ist vor dem Hintergrund der zunehmenden Drohnensichtungen über deutschen Flughäfen, Kasernen und anderen kritischen Infrastrukturen zu sehen, eine Entwicklung, die seit dem Beginn des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine deutlich zugenommen hat.
Direkte Amtshilfe der Bundeswehr bei Drohnen
Bislang war es den Streitkräften in Deutschland im Rahmen der Amtshilfe nur gestattet, unterstützend tätig zu werden, wenn Polizei oder andere Behörden um Hilfe baten. Mit der neuen gesetzlichen Regelung ist es der Bundeswehr nun ausdrücklich erlaubt, unbemannte Luftfahrzeuge direkt abzuwehren – im Notfall auch mit Waffengewalt, sofern eine akute Gefahr für Menschen oder kritische Anlagen besteht.
Optimierte Entscheidungsprozesse
Ein wesentlicher Aspekt der Reform ist die Verkürzung der Entscheidungswege: Das Verteidigungsministerium kann im Notfall Einsätze zur Drohnenabwehr künftig eigenständig anordnen, ohne langwierige Abstimmungen mit anderen Behörden. Dies soll ein schnelleres Handeln ermöglichen, insbesondere wenn eine Drohne unidentifizierbar ist oder eine unmittelbare Bedrohung darstellt.
Polizei bleibt zuständig – Bundeswehr als Unterstützung
Nach deutschem Recht sind zunächst die Landespolizeien für die Bekämpfung gefährlicher Drohnen zuständig. Viele Polizeibehörden verfügen jedoch nicht über die notwendigen Mittel, um sich gegen moderne Drohnentechnologien zu wappnen. In der Vergangenheit wurden daher bereits die Befugnisse der Bundespolizei ausgeweitet und ein Drohnenabwehrzentrum in Berlin eingerichtet, um die zentrale Koordination und technische Unterstützung zu verbessern. Mit der neuen Gesetzesnovelle soll die Bundeswehr diese Strukturen ergänzen.
Strafrechtliche Konsequenzen für Drohnenflüge in Flughafenlufträume
Ein weiteres Element der Gesetzesänderung betrifft den Schutz des Flugverkehrs: Das gezielte Einfliegen von Drohnen in Flughafenlufträume oder Sicherheitszonen wird künftig nicht mehr als Ordnungswidrigkeit, sondern als Straftat mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet. Diese Maßnahme reagiert auch auf die jüngsten Aktionen von Klimaaktivisten, die wiederholt den Flugbetrieb sowie Start- und Landebahnen beeinträchtigt haben.
Veränderte Sicherheitslage als Reformtreiber
Die Regierungsparteien – CDU/CSU und SPD – begründen die Reform mit der veränderten Sicherheitslage seit 2022, als Drohnen in Konflikten, insbesondere im Ukraine-Krieg, eine zunehmend bedeutende Rolle einnahmen. In den letzten Monaten wurden in Deutschland vermehrt ungeklärte Drohnensichtungen registriert, die die Grenzen der bisherigen Rechtslage aufgezeigt haben.
Kritik an der Gesetzesnovelle
Kritiker der Gesetzesnovelle, darunter Teile der Opposition und Vertreter der Zivilgesellschaft, äußern Bedenken hinsichtlich der Ausweitung militärischer Befugnisse und warnen vor möglichen Risiken für die innenpolitische Trennung von Polizei und Militär. Sie fordern eine strenge Begrenzung des Einsatzrahmens sowie klare Kontrollmechanismen, um zu verhindern, dass die Bundeswehr dauerhaft im Inland aktiv wird.
Ausblick auf die Umsetzung
Die Novelle des Luftsicherheitsgesetzes soll dazu beitragen, besser auf die wachsenden Herausforderungen in der Drohnenabwehr zu reagieren und sowohl zentrale Infrastruktur als auch die Bevölkerung zu schützen. Ob und wie diese erweiterten Kompetenzen in der Praxis umgesetzt werden, wird sich in den kommenden Monaten zeigen.
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Bildquelle: Bildquelle: Toru Wa auf Unsplash
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