CDU-Beschluss: Social-Media-Regulierung für Jugendliche in Planung
Auf dem Bundesparteitag der CDU wurde mit großer Mehrheit ein Antrag zur Regulierung von Social-Media-Nutzungen für Kinder und Jugendliche verabschiedet. Der Beschluss fordert die Bundesregierung auf, eine gesetzliche Altersgrenze von 14 Jahren für die Nutzung sozialer Netzwerke einzuführen. Zudem soll das besondere Schutzbedürfnis bis zum 16. Lebensjahr im digitalen Raum berücksichtigt werden. Dieser Antrag wurde am Samstag in Stuttgart beschlossen und stammt von der CDU Schleswig-Holstein unter der Leitung von Ministerpräsident Daniel Günther.
Zusätzlich wurde die Forderung nach einer Digitalabgabe sowie einer Klarnamenpflicht an die Bundestagsfraktion weitergeleitet. Der Antrag stellt einen Kompromiss zwischen den unterschiedlichen Positionen innerhalb der CDU dar, die sowohl Befürworter als auch Gegner einer umfassenderen Regelung umfasst.
Änderungen bei der Altersverifizierung
Nach Informationen aus internen Kreisen haben führende Politiker, darunter Familienministerin Karin Prien, Mario Voigt und Ronja Kemmer, am Vorabend beschlossen, den ursprünglichen Antrag zu modifizieren. Anstelle eines generellen Verbots für unter 16-Jährige, den Zugang zu Plattformen wie Instagram zu verwehren, soll nun die Regelung für unter 14-Jährige gelten. Prien erklärte, dass das Alter in der Praxis über die ID-Wallet verifiziert werden soll, was bedeutet, dass Nutzer ihren digitalen Ausweis zur Altersbestätigung verwenden müssen.
Die neuen Regelungen sehen vor, dass Nutzer, die ein Konto bei Instagram oder TikTok erstellen möchten, ihr Alter über die Wallet nachweisen müssen. Der Zugang zu diesen Plattformen wird für Personen unter 14 Jahren ausgeschlossen. Für Jugendliche zwischen 14 und 16 Jahren wird der Zugang nur mit bestimmten Voreinstellungen möglich sein. Für alle ab 16 Jahren sollen die Algorithmen, die Inhalte wie Videos vorschlagen, deaktiviert sein und müssen aktiviert werden, um genutzt werden zu können.
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