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Digitale Anträge für Bafög: Erhöhung der Förderbeträge kommt später als geplant

Die geplante Bafög-Erhöhung wird erst 2027 wirksam, während digitale Anträge künftig den Prozess vereinfachen sollen. Kritiker rufen nach mehr Tempo und umfassenderen Anpassungen für Studierende.

Digitale Anträge für Bafög: Erhöhung der Förderbeträge kommt später als geplant
Bildquelle: Edwin Andrade auf Unsplash

Erhöhung der Bafög-Leistungen: Digitale Antragstellung und spätere Umsetzung

Die geplante Erhöhung der Bafög-Leistungen für Schüler und Studierende wird Auswirkungen auf viele Betroffene haben, jedoch erfolgt die Umsetzung erst im nächsten Jahr. Der Gesetzesentwurf, der diese Anpassungen vorsieht, muss noch die Genehmigung des Bundestags sowie des Bundesrates erhalten. Kritische Stimmen monieren, dass die Reform nicht ausreichend und überfällig ist.

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Der heute vom Bundeskabinett verabschiedete Entwurf sieht vor, dass die Wohnkostenpauschale für Studierende, die nicht mehr im elterlichen Haushalt leben, ab dem Sommersemester 2027 von 380 auf 440 Euro pro Monat steigt. Diese Erhöhung war ursprünglich für das anstehende Wintersemester eingeplant, jedoch kam es zu Verzögerungen infolge interner Streitigkeiten innerhalb der Koalition über die Finanzierung der Maßnahmen.

Zudem wird der Grundbedarf für Studierende, der momentan bei 475 Euro liegt, schrittweise angehoben: Zum Wintersemester 2027/28 auf 503 Euro und zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro. Auch das Schüler-Bafög erfährt eine Anhebung, sodass Schüler an Berufsfachschulen, die nicht mehr bei ihren Eltern wohnen, ab dem Frühjahr 713 Euro statt bislang 666 Euro erhalten können. Die Berechnung der Bafög-Leistungen berücksichtigt verschiedene Faktoren, unter anderem das Einkommen der Eltern, des Ehe- oder Lebenspartners sowie das eigene Einkommen und Vermögen.

Digitale Antragsverfahren und Anpassungen der Freibeträge

Ein weiterer Bestandteil der Reform ist die Einführung eines digitalen Antragsverfahrens. Ab dem Schuljahresbeginn beziehungsweise Wintersemester 2028/29 sollen die Freibeträge und Einkommensgrenzen jährlich um 1,5 Prozent automatisch angepasst werden. Diese Maßnahme zielt darauf ab, eine Absenkung der förderberechtigten Personen infolge von Inflation und Lohnsteigerungen zu verhindern. Das eigene Einkommen sowie das Einkommen von Eltern und Lebenspartnern werden nach Abzug der Freibeträge auf die Bafög-Sätze angerechnet.

Die Anträge sollen künftig, mit wenigen Ausnahmen, ausschließlich über das digitale Portal „Bafög digital“ eingereicht werden. Zudem entfällt der bisher erforderliche Leistungsnachweis, der bislang im fünften Semester erbracht werden musste, um die Bürokratie zu reduzieren.

Die finanziellen Auswirkungen der Reform werden auf über eine Milliarde Euro für die kommenden vier Jahre geschätzt, wobei die Kosten von Bund, Ländern und Kommunen getragen werden müssen. Bundesforschungsministerin Dorothee Bär hob hervor, dass der Kabinettsbeschluss einen bedeutenden Fortschritt darstellt, um das Bafög als zentrale Unterstützung für akademische und schulische Ausbildungen zu sichern.

Kritik an der Bafög-Reform

Das Deutsche Studierendenwerk äußerte sich zwar positiv zu dem Kabinettsbeschluss, betonte jedoch, dass Verbesserungen notwendig sind. Der Vorsitzende Matthias Anbuhl wies darauf hin, dass die erhöhte Wohnkostenpauschale nach wie vor unter der durchschnittlichen Miete von 512 Euro für ein WG-Zimmer liegt. Zudem sei die vollständige Angleichung des Bafög-Grundbedarfs an das Existenzminimum bis 2029 zu langwierig.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) bezeichnete die Reform als „verspätete Anpassung mit sozialer Absenkung“ und forderte vom Bundestag ein gründliches Prüfungsverfahren. Auch die Grünen-Forschungspolitikerin Ayse Asar kritisierte die Union und die SPD dafür, die Bedürfnisse der Studierenden zu ignorieren. Ihrer Meinung nach sei die Reform nicht ausreichend und komme viel zu spät.

Der Deutsche Gewerkschaftsbund sieht ebenfalls Handlungsbedarf bei den Erhöhungen und zukünftigen Anpassungen. Vize-Vorsitzende Elke Hannack betonte die Notwendigkeit, der Ausbildung der kommenden Generation mehr Wertschätzung entgegenzubringen.

Aktuelle Statistiken zu Bafög-Empfängern

Im Jahr 2024 verzeichnete das Statistische Bundesamt rund 612.800 Bafög-Empfänger, was den niedrigsten Stand seit 2000 darstellt. Davon leben 71 Prozent nicht mehr bei ihren Eltern. Unter den Empfängern sind 483.800 Studierende und 129.000 Schüler. In Deutschland sind etwa 2,9 Millionen Menschen an Hochschulen eingeschrieben, während es rund 11,5 Millionen Schüler gibt.

Die hohen Wohnkosten stellen für viele Studierende eine erhebliche Belastung dar. Laut einer Erhebung des Moses-Mendelssohn-Instituts kostete ein WG-Zimmer im Durchschnitt 512 Euro, wobei es große regionale Unterschiede gibt: In München lagen die Kosten bei 800 Euro, während sie in Städten wie Bielefeld oder Bochum zwischen 375 und 385 Euro schwanken. Studierende, die nicht mehr im elterlichen Haushalt leben, geben im Schnitt mehr als die Hälfte ihres Haushaltseinkommens für Wohnkosten aus.

Das Bundesausbildungsförderungsgesetz (Bafög) trat am 1. September 1971 in Kraft, um Bildungsbenachteiligungen abzubauen. Zunächst war es als reiner Zuschuss angelegt, später wurde es zu einem Volldarlehen. Seit 1990 wird die Förderung teilweise als Zuschuss gewährt, während die andere Hälfte zurückgezahlt werden muss. Millionen junger Menschen haben mithilfe des Bafögs ihre Studien- und Schulabschlüsse finanziert.

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Quellen: n-tv, tagesschau

Bildquelle: Bildquelle: Edwin Andrade auf Unsplash

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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