Nachrichten aus Bamberg und der Region

Aktuelles Echo
Wie ein Bettwanzen-Befall Qantas-Fluggäste in Aufregung versetzte? Wie ein Bettwanzen-Befall Qantas-Fluggäste in Aufregung versetzte? Vor 5 Minuten Gescheiterte Hinrichtung von Christa Pike: Einblick in das Chaos der Vollstreckung Gescheiterte Hinrichtung von Christa Pike: Einblick in das Chaos der Vollstreckung Vor 6 Minuten Ryanair reduziert Flugangebot am BER: Flughafen muss auf drastische Veränderungen reagieren Ryanair reduziert Flugangebot am BER: Flughafen muss auf drastische Veränderungen reagieren Vor 17 Minuten Pistorius setzt auf andere Prioritäten statt SPD-Vorsitzkandidatur Pistorius setzt auf andere Prioritäten statt SPD-Vorsitzkandidatur Vor 20 Minuten Trump und das Nordkorea-Problem: Herausforderungen für die globale Sicherheit Trump und das Nordkorea-Problem: Herausforderungen für die globale Sicherheit Vor 21 Minuten Mann stürzt aus Achterbahn und erliegt seinen Verletzungen in US-Vergnügungspark Mann stürzt aus Achterbahn und erliegt seinen Verletzungen in US-Vergnügungspark Vor 25 Minuten Formel 1 kündigt Rennen in Ruanda an: Strecke steht noch aus Formel 1 kündigt Rennen in Ruanda an: Strecke steht noch aus Vor 31 Minuten Galeria: Verkaufsstopp für Playmobil und andere Produkte sichtbar in Berlin Galeria: Verkaufsstopp für Playmobil und andere Produkte sichtbar in Berlin Vor 40 Minuten AfD muss Heino für Wahlwerbung Schadenersatz leisten AfD muss Heino für Wahlwerbung Schadenersatz leisten Vor 3 Stunden Unbekannte Drohne führt zu Flugbetriebsunterbrechungen am Nürnberger Flughafen Unbekannte Drohne führt zu Flugbetriebsunterbrechungen am Nürnberger Flughafen Vor 3 Stunden

E-Scooter-Vermietung: Warum neue Haftungsregeln Unfallschäden betreffen

Ein neuer Gesetzesentwurf könnte E-Scooter-Vermieter künftig für Unfallschäden verantwortlich machen. Geschädigte sollen einfacher Schadenersatz erhalten, da die Haftung nicht mehr vom Verschulden des Fahrers abhängt.

E-Scooter-Vermietung: Warum neue Haftungsregeln Unfallschäden betreffen
depositphotos

Die Bundesregierung plant eine grundlegende Reform der Haftungsregelungen für Unfälle mit E-Scootern. Ein neuer Entwurf des Justizministeriums sieht vor, dass Vermieter von Elektrokleinstfahrzeugen künftig für Unfallschäden verantwortlich gemacht werden können. Dies soll es Geschädigten erleichtern, Schadenersatzansprüche geltend zu machen.

🎁 Gewinnspiel

Jetzt Newsletter abonnieren und gewinnen!

Melde dich zum kostenlosen Newsletter an und nimm automatisch an unserem Gewinnspiel teil. Wir verlosen 500 × 100 € Wunschgutscheine unter allen Abonnenten.

Der Entwurf wird am Mittwoch im Kabinett besprochen. Laut Angaben der Bundesregierung ist die Zahl der Unfälle mit E-Scootern in den letzten Jahren stark angestiegen. Während im Jahr 2021 noch etwa 4.000 Unfälle registriert wurden, stieg diese Zahl bis 2024 auf nahezu 8.000.

„Besonders E-Scooter von Sharing-Anbietern sind häufiger in Unfälle verwickelt“, erklärte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig. Sie betonte: „Es darf nicht sein, dass Geschädigte auf ihren Kosten sitzen bleiben, nur weil der Fahrer längst verschwunden ist.“

Hubig sieht keinen Grund, E-Scooter von Sharing-Anbietern anders zu behandeln als Mietwagen, wenn es um die Haftung geht.

Aktuelle Herausforderungen bei der Beweislage

Derzeit sind E-Scooter von den strengen Haftungsregeln für Kraftfahrzeuge ausgenommen. Geschädigte müssen nach geltendem Recht ein Verschulden des Fahrers nachweisen, um Schadenersatz zu erhalten. Dies gestaltet sich insbesondere bei Mietrollern als schwierig, vor allem wenn ein Unfall durch einen falsch abgestellten oder umgestürzten E-Scooter verursacht wurde.

Der neue Gesetzesentwurf sieht eine verschuldensunabhängige Halterhaftung vor. Das bedeutet, dass die Fahrer von E-Rollern für Schäden haften, es sei denn, sie können sich entlasten. „Die Gefährdungshaftung des Halters sorgt dafür, dass Flottenbetreiber die potenziellen Unfallkosten in ihre Kalkulation einbeziehen müssen“, heißt es in dem Entwurf.

Schritte für Geschädigte

Um Schadenersatz zu erhalten, können Geschädigte zunächst den Fahrer des E-Scooters ansprechen, sofern sie diesen identifizieren können. Alternativ können sie sich an den Halter wenden, der entweder ein Unternehmen oder eine Privatperson sein kann, die den E-Scooter vermietet hat. In Deutschland ist jeder E-Roller, der im öffentlichen Verkehr genutzt wird, verpflichtet, ein Kennzeichen zu tragen, das nur nach Abschluss einer E-Scooter-Haftpflichtversicherung vergeben wird.

Ausnahmen von den neuen Regelungen

Der Entwurf umfasst elektrische Tret- und Stehroller sowie selbstbalancierende Fahrzeuge wie Segways. Für kleine elektrische Nutzfahrzeuge, die eine Höchstgeschwindigkeit von 20 Kilometern pro Stunde nicht überschreiten, wie etwa Aufsitz-Rasenmäher oder bestimmte Bau-Kleinfahrzeuge, gelten die neuen Regelungen nicht. Auch motorisierte Krankenfahrstühle sind von den Haftungsbestimmungen ausgenommen.

Zusätzlich wird erwartet, dass die Zahl der Rentner und Teilzeitbeschäftigten die Beiträge zur Krankenkasse weiter steigern wird.

„`

Bildquelle: depositphotos

Artikel teilen:

Empfehlungen für dich.