Wirtschaft
Europäischer Gerichtshof erklärt Trassenpreisbremse für ungültig: Höhere Ticketpreise für Bahnfahrer drohen
19.03.2026, 11:46 Uhr
Die Trassenkosten für den Nahverkehr sind gesetzlich genau festgelegt. (Foto: picture alliance / Markus Mainka)
Im vergangenen Jahr hat die Bundesnetzagentur die Trassenentgelte für den Nahverkehr gesenkt, während sie diese für den Fern- und Güterverkehr erhöht hat. Mehrere Eisenbahnunternehmen haben nun mit ihrer Klage gegen diese Praxis Erfolg gehabt, was erhebliche Auswirkungen auf die Fahrgäste haben könnte.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass die deutsche Regelung zum Preisdeckel für die Schienennutzung im Nahverkehr rechtswidrig ist. Die Berechnung der sogenannten Trassenpreise verstoße gegen die Vorgaben der EU, da sie zu unflexibel sei, so das Urteil der Richter in Luxemburg.
Nach Angaben des Bundesverbands Schienennahverkehr (BSN) drohen den regionalen Verkehrsunternehmen Mehrkosten in Milliardenhöhe, was zu weniger Verbindungen und höheren Ticketpreisen für die Fahrgäste führen könnte. Trassenpreise, auch als Schienenmaut bezeichnet, sind Gebühren, die Verkehrsunternehmen an die Infrastruktursparte der Deutschen Bahn, DB InfraGo, zahlen müssen, um das deutsche Schienennetz nutzen zu können. Die Höhe dieser Entgelte muss von der Bundesnetzagentur genehmigt werden.
Die Bundesnetzagentur hatte die beantragten Entgelte für das Jahr 2025 im Nahverkehr gekürzt und stattdessen den Fern- und Güterverkehr mit höheren Trassenpreisen belastet. Daraufhin zogen InfraGo und weitere Eisenbahnverkehrsunternehmen vor Gericht. Der entscheidende Punkt bei der Berechnungsmethode des Entgelts in Deutschland ist, dass sie für den Nahverkehr gesetzlich genau geregelt ist. Preissteigerungen sind bisher auf 1,8 Prozent und ab 2026 auf 3 Prozent begrenzt. Das Verwaltungsgericht Köln, das mit dem Fall der InfraGo befasst ist, äußerte Zweifel an der Vereinbarkeit mit dem EU-Recht und wandte sich an das höchste europäische Gericht.
Dieses sah in der bestehenden Regelung zu wenig Flexibilität. Laut der EU-Richtlinie zur Schaffung eines einheitlichen europäischen Eisenbahnraums sind zwar Rahmenregeln für Trassenpreise zulässig, jedoch muss die Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern wie InfraGo unabhängig entscheiden können.
Der Gerichtshof kritisierte die starre mathematische Formel, die in Deutschland für die Berechnung der Trassenpreise verwendet wird. Diese verletze die Unabhängigkeit der Geschäftsführung von Infrastrukturbetreibern, da sie keinen Spielraum bei der Berechnung der Entgelte lasse. Dadurch seien Betreiber gezwungen, etwaige Kostendefizite im Nahverkehr durch überproportionale Erhöhungen der Entgelte im Fernverkehr und Güterverkehr auszugleichen.
Die Deutsche Bahn argumentierte, dass dies die Wettbewerbsfähigkeit des Eisenbahnverkehrs beeinträchtigen würde.
„Das heutige Urteil unterstreicht, wie wichtig ein faires und tragfähiges neues Trassenpreissystem für die Branche ist,“
teilte die bundeseigene Bahn nach der Urteilsverkündung mit.
Die Entscheidung im konkreten Fall vor dem Verwaltungsgericht Köln steht noch aus. Es muss die Auslegung des EuGH berücksichtigen. Absehbar sind langwierige Diskussionen darüber, wer die Erhöhungen tragen soll. Grundsätzlich stattet der Bund die Länder mit den Mitteln aus, mit denen sie den Regionalverkehr organisieren.
Bayerns Verkehrsminister Christian Bernreiter forderte:
„Wir erwarten vom Bund, dass er seiner Verantwortung nachkommt und die Länder nicht auf den zu erwartenden Mehrkosten sitzen lässt.“
In den vergangenen Jahren hatte der Bund Forderungen nach deutlich mehr Geld jedoch stets zurückgewiesen. Er warnte vor einem „Abbestellszenario ungekannten Ausmaßes auf dem Rücken der Fahrgäste“, sollte der Bund nicht mehr Geld bereitstellen.
„Wir werden das gleich nächste Woche bei der Verkehrsministerkonferenz in Lindau mit hoher Priorität behandeln. Wir brauchen jetzt schnelle Lösungen,“
betonte Bernreiter.
Auch der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) warnt davor, dass die Unternehmen Regionalzug-Verbindungen in großem Umfang einstellen könnten. Der Bund müsse die Mehrkosten vollständig ausgleichen, forderte VDV-Hauptgeschäftsführer Oliver Wolff.
Die Bundesregierung arbeitet derzeit an einer Reform des Trassenpreissystems. Bis zum Sommer werden konkrete Pläne erwartet. Für 2026 beantragte InfraGo bei der Bundesnetzagentur eine Erhöhung um 23,5 Prozent. Zudem könnte die Entwicklung der Heizölpreise ebenfalls Einfluss auf die Kostenstruktur im Verkehrswesen haben.
Zusätzlich wird die E-Scooter-Vermietung in den kommenden Monaten ein wichtiges Thema sein, insbesondere im Hinblick auf neue Haftungsregeln, die Unfallschäden betreffen.
Abschließend ist zu beachten, dass auch die Diskussion um die Mieten von Galeria in der aktuellen Wirtschaftslage von Bedeutung ist.
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