Wenn man schnell von einem Ort zum anderen gelangen möchte, ruft man in der Regel ein Taxi oder bestellt über Plattformen wie Uber einen Fahrer. Selten denkt man darüber nach, was nach dem Aussteigen geschieht. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun Klarheit geschaffen.
Im Gegensatz zu Taxis sind Mietwagen von Fahrdienstanbietern wie Uber verpflichtet, nach der Beförderung eines Fahrgastes unverzüglich zu ihrem Betriebssitz zurückzukehren.
Der BGH bestätigte die sogenannte Rückkehrpflicht für Mietwagen, die im Personenbeförderungsgesetz verankert ist.
„Diese Regelung ist nicht verfassungswidrig“, stellte der erste Zivilsenat in Karlsruhe fest. Er sah auch keinen Verstoß gegen EU-Recht, da es sich um einen rein nationalen Sachverhalt handelt: Die betroffenen Unternehmen haben ihren Sitz in Deutschland und befördern Passagiere innerhalb Deutschlands.
Eine Taxigenossenschaft aus Köln hatte gegen ein Unternehmen geklagt, das über Uber X vermittelte Mietwagenfahrten durchführt. Laut BGH parkte ein Fahrer nach dem Absetzen eines Fahrgastes von 10:10 bis 10:22 Uhr an Ort und Stelle. In dieser Zeit wurde eine Testbestellung angenommen und schnell wieder storniert. Erst Minuten später meldete sich der Fahrer in der Uber-App ab.
Die Klägerin sah darin einen wettbewerbswidrigen Verstoß gegen die Rückkehrpflicht. Bereits die Vorinstanzen hatten ihr einen Unterlassungsanspruch zugesprochen. Der BGH bestätigte dies, die Berufung der Beklagten blieb erfolglos.
In Essen wird heute darüber im Stadtrat beraten. Die Politik sieht die Regelung als fair an. Uber hingegen äußert, dass letztlich alle darunter leiden würden.
Rechtliche Unterschiede zwischen Taxis und Mietwagen
Die Rückkehrpflicht wird als ein Mittel angesehen, um ein Ungleichgewicht zwischen Taxis und app-basierten Vermittlungsdiensten zu beseitigen. Für Taxis gelten Pflichten, die für Mietwagen nicht bestehen: Sie müssen beispielsweise den Betrieb im genehmigten Rahmen sicherstellen und auch unrentable Aufträge annehmen. Im Gegensatz dazu können Taxis nach einer Fahrt Taxistände anfahren.
Der Hintergrund: Bereits 1960 entschied das Bundesverfassungsgericht, dass Mietwagen keine öffentlichen Verkehrsmittel sind und daher weder der Beförderungspflicht noch der strengen Bindung ihrer Beförderungspreise unterliegen. Taxis hingegen sind Teil der öffentlichen Daseinsvorsorge, erklärt Michael Oppermann, Geschäftsführer des Bundesverbands Taxi und Mietwagen.
Aufgrund dieser Unterschiede können Kommunen zahlreiche Vorgaben erlassen. Die Rückkehrpflicht hat daher eine marktordnende Funktion und stellt ein wichtiges Element dar, so Oppermann. Ein Wegfall dieser Regelung könnte dazu führen, dass Taxiunternehmen aufgeben müssten und unrentable Fahrten, insbesondere im ländlichen Raum, nicht mehr übernommen würden.
Verbände kritisieren, dass Konkurrenten wie Uber die Tarife unterlaufen und fordern einen fairen Wettbewerb.
Konflikt zwischen Fahrdienstanbietern und Taxigewerbe
Markus Brohm vom Deutschen Landkreistag sieht die Situation ähnlich: Taxis sollten nicht einem „ruinösen Wettbewerb“ durch andere Verkehrsformen ausgesetzt werden, die keine solchen Pflichten haben. Er plädiert dafür, die Rückkehrpflicht sogar zu verschärfen und um eine Vorbestellfrist zu ergänzen.
Gerade in Großstädten ist der Platz auf Straßen und Plätzen begrenzt, erklärt Christian Schuchardt, Hauptgeschäftsführer des Deutschen Städtetages. Funkmietwagen könnten dazu beitragen, dass Menschen auf ein eigenes Auto verzichten und dennoch flexibel mobil bleiben. „Wo verschiedene Mobilitätsangebote um Kundinnen und Kunden konkurrieren, braucht es jedoch klare Spielregeln. Der Wettbewerb muss fair organisiert werden.“
Allerdings gibt es auch Kritik an der Rückkehrpflicht. Selbst Befürworter räumen ein, dass diese schwer zu kontrollieren sei. Aus Sicht von Uber ist die Regelung, die aus den 1980er Jahren stammt, „ökonomischer und ökologischer Irrsinn“. Sie führe zu massiven Leerkilometern und verursache hohe Kosten für die Unternehmen, die letztlich von den Fahrgästen getragen werden müssen.
„Sie führt zu unnötigem Verkehr, Lärm und Emissionen“, erklärte ein Sprecher. Rund 30 Prozent aller Fahrstrecken entstehen allein durch die Rückfahrt zum Betriebssitz. Zudem behindert die strikte Regelung den Aufbau dringend benötigter Mobilitätsalternativen im ländlichen Raum.
Bereits Ende kommenden Jahres plant Uber in den USA, neue Fahrten mit autonomen Robotaxen anzubieten.
Das Dachzeichen entscheidet
In Deutschland sind rund 50.000 Taxis sowie 45.000 Mietwagen und 3.500 Fahrzeuge mit Gemischtgenehmigung zugelassen, wie aus Angaben der IHK Rheinhessen auf Basis eines aktuellen Lehrbuchs hervorgeht. Von etwa 33.000 Taxi- und Mietwagenunternehmen sind 19.000 reine Taxi- und 8.500 reine Mietwagenbetriebe. Schätzungsweise wurden 250.000 Fahrerlaubnisse zur Fahrgastbeförderung erteilt. Diese befördern mehr als 400 Millionen Fahrgäste jährlich.
Für die Frage, welche Regeln für ein bestimmtes Fahrzeug gelten, ist nicht die Farbe oder Aufkleber entscheidend. „Das Dachzeichen ist das Erkennungszeichen“, erklärte Oppermann. Abhängig davon gelten dann die entsprechenden Taxiregeln und -preise. Neben der Rückkehrpflicht existieren auch weitere Instrumente zur Marktregulierung, wie etwa die Mindestbeförderungsentgelte.
Diese sind nicht bundesweit geregelt, sondern unterliegen den Kommunen, erläutert Oppermann. Beispielsweise gilt in Köln seit Anfang des Monats, dass Mietwagenangebote höchstens 20 Prozent günstiger sein dürfen als Taxifahrten. In Heidelberg trat im August 2025 eine Regelung in Kraft, die eine Abweichung von nur 7,5 Prozent vorsieht. „Durch die Allgemeinverfügung werden Dumpingpreise im Mietwagenverkehr unterbunden und das Taxigewerbe als Teil des ÖPNV geschützt“, teilte die Stadt dazu mit.
Az. I ZR 123/25
Uber
Taxi
BGH
Dieses Thema im Programm: tagesschau24 | Nachrichten | 03.06.2026 | 11:00 Uhr
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