In Deutschland ist der Bedarf an neuem Wohnraum dramatisch gestiegen, was dringend Maßnahmen erforderlich macht. Um diesem Wunsch nachzukommen, wurde der „Gebäudetyp E“ entwickelt. Dabei steht das „E“ für „einfach“ und „experimentell“. Der zugehörige Gesetzentwurf wird gegenwärtig ausgearbeitet, und die Umsetzung der neuen Wohnformen wirft viele Fragen auf.
Vorstellung des Gebäudetyp E durch die Ministerinnen
Verena Hubertz und Stefanie Hubig, Ministerinnen des Landes, haben eine Wohnung in einem einfach gestalteten Mehrfamilienhaus in Berlin-Neukölln besucht. Vor den Kameras äußerten sie ihre Bewunderung für die Wohnung, die mit einer Beton-Optik versehen ist und auf den ersten Blick einen unvollendeten Eindruck hinterlässt. In einem darunterliegenden Großraumbüro sind einige sichtbare Kabelschächte integriert, was Teil des bewussten Designs ist.
Kostenreduzierung durch Abweichungen von Standards
Der „Gebäudetyp E“ verfolgt das Ziel, von nicht sicherheitsrelevanten Standards abzuweichen, um die Baukosten zu optimieren. Dies schließt die Option ein, die sogenannten „anerkannten Regeln der Technik“ nicht einzuhalten, zu denen viele DIN-Normen gehören, von denen viele nur formal freiwillig sind. Laut Bundesjustizministerin Stefanie Hubig hielten sich Bauherren bisher meist an diese Normen, um Haftungsrisiken zu vermeiden. Der neue Gesetzentwurf soll den Vertragspartnern ermöglichen, eindeutige rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um gewollte Standards zu definieren und auch bewusst auf bestimmte Normen zu verzichten.
Flexibilität im Bauprozess gewährleisten
Das Konzept sieht vor, dass kein strenger Katalog an Vorgaben festgelegt wird. Vielmehr soll ein rechtlicher Rahmen entstehen, der Architekten und Bauunternehmern die Möglichkeit gibt, flexibler zu agieren, ohne Sorge vor rechtlichen Folgen zu haben, wenn sie die „anerkannten Regeln der Technik“ nicht vollständig umsetzen. Dies könnte unter anderem bedeuten, dass weniger Steckdosen im Wohnzimmer installiert werden oder spezielle Heizkörper im Badezimmer weggelassen werden.
Ein innovatives Konzept für Planung und Verträge
Bundesbauministerin Verena Hubertz hebt hervor, dass das neue Gesetz keinen umfassenden Anforderungskatalog für Wohnungen beinhaltet. Der „Gebäudetyp E“ soll vielmehr ein Konzept für Planung und Verträge sein, das den Wohnungsbau schneller und kosteneffizienter gestaltet. Die Ministerin betont die Wichtigkeit, die Kreativität der Architekten nicht einzuschränken, da jedes Bauwerk unterschiedlich ist und die verwendeten Materialien wie Holz oder Beton eine entscheidende Rolle spielen.
Erwartungen an den Gebäudetyp E
Bauforscher Dietmar Walberg betrachtet den „Gebäudetyp E“ als vielversprechenden Ansatz, fordert jedoch eine klare Definition eines „Basisstandards“. Dieser sollte es ermöglichen, die Qualität der Wohnungen zu bewerten und sicherzustellen, dass die Mehrheit der zukünftigen Bewohner zufrieden ist. Walberg weist darauf hin, dass zur Verbesserung des Wohnungsbaus zusätzliche Maßnahmen erforderlich sind. Gemeinsam mit dem Institut für Bauforschung schlägt er vor, zahlreiche Normen und Auflagen abzuschaffen, was zu einem Anstieg der Neubauten um ein Drittel führen könnte und zugleich die Quadratmeterpreise senken würde.
Diskrepanz zwischen Förderstrategien und tatsächlichem Bedarf
Walberg übt zudem Kritik an den gegenwärtigen Förderprogrammen der Bundesregierung. Er erkennt einen Widerspruch darin, dass die Regierung einfaches Bauen propagiert, während gleichzeitig der Neubau von besonders energieeffizienten und dadurch kostenintensiven Objekten gefördert wird. Eine Anpassung der Förderstrategien sei notwendig, um die unterschiedlichen Ansprüche besser zu vereinen.
Ausblick auf den Gesetzentwurf
Die Ministerinnen Hubertz und Hubig haben sich darauf verständigt, in der Anfangsphase niedrigere Standards im Wohnungsbau zu priorisieren. Der Gesetzentwurf zum „Gebäudetyp E“ soll in naher Zukunft vom Kabinett offiziell verabschiedet werden, um den Wohnungsbau in Deutschland zügig voranzubringen.
Quellen: tagesschau, n-tv