Überlegungen zur Reform der Hinterbliebenenrente und Einführung von Rentensplitting
Die Bundesregierung diskutiert derzeit die Möglichkeit, die Hinterbliebenenrente in ihrer bisherigen Form abzuschaffen. Laut aktuellen Berichten könnte an die Stelle der Witwenrente ein Rentensplitting-Modell treten. Diese Reform wird seit längerer Zeit von verschiedenen Experten gefordert, doch bestehen erhebliche Bedenken hinsichtlich ihrer praktischen Umsetzung und der potenziellen Nachteile für die Betroffenen.
Hinterbliebenenrente: Der aktuelle Status
Die Witwenrente, die im Jahr 1911 eingeführt wurde, hat das Ziel, Ehepartner mit geringem oder keinem eigenen Einkommen im Todesfall des Hauptverdieners finanziell abzusichern. Der überlebende Partner erhält aktuell lebenslang 55 Prozent der gesetzlichen Rentenansprüche des Verstorbenen. Bei einer erneuten Heirat erlischt dieser Anspruch. Zudem wird eigenes Einkommen angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1.077 Euro übersteigt. Für Witwen oder Witwer ohne Kinder, die zum Zeitpunkt des Todes des Ehepartners 46 Jahre oder jünger sind, gilt die kleine Witwenrente, die lediglich 25 Prozent der Rente des Verstorbenen ausmacht und maximal zwei Jahre gezahlt wird.
Kritik am bestehenden Modell der Witwenrente
Ökonomen haben die gegenwärtige Regelung als überholt kritisiert, da sie auf dem Konzept der Alleinverdiener-Ehe basiert. In diesem Modell erwirbt der nicht erwerbstätige Partner, häufig die Frau, keinen eigenen Rentenanspruch, sondern ist lediglich für den Todesfall des Mannes abgesichert. Der Alleinverdiener behält jedoch seinen gesamten Rentenanspruch, auch im Fall des Verwitwens. Diese Regelung stellt eine erhebliche Belastung für die gesetzliche Rentenversicherung dar, da den Ansprüchen auf Witwenrenten keine gesonderten Beitragszahlungen gegenüberstehen. Laut Schätzungen der Deutschen Rentenversicherung (DRV) liegen die jährlichen Kosten für die Witwenrente um fast 19 Milliarden Euro höher als bei einem Rentensplitting-Modell.
Wie funktioniert das Rentensplitting?
Im Rahmen des Rentensplittings werden die Rentenansprüche beider Partner gleichmäßig aufgeteilt. Jeder Partner hat Anspruch auf die Hälfte der während der Ehe erworbenen Ansprüche, unabhängig davon, ob einer von beiden allein gearbeitet hat oder beide. Dies sorgt dafür, dass unterschiedliche Ehemodelle gleich behandelt werden. Im Gegensatz zur Witwenrente, die auf den gesamten Rentenanspruch des Verstorbenen basiert, werden beim Rentensplitting nur die während der Ehe erworbenen Ansprüche herangezogen.
Vorteile des Rentensplittings
Ein zentraler Vorteil des Rentensplittings ist, dass insbesondere Frauen, die während der Ehe kein eigenes Einkommen erzielt haben, einen Rentenanspruch in der gleichen Höhe wie ihre Partner erwerben können. Dies könnte dazu beitragen, das sogenannte Gender Pension Gap zu verringern, welches die durchschnittlich niedrigeren Rentenansprüche von Frauen im Vergleich zu Männern beschreibt. Experten sind sich einig, dass jeder zusätzlich in die Rentenkasse eingezahlte Euro die zukünftige Rente beider Partner erhöht, was einen Anreiz schaffen könnte, Erwerbsarbeit aufzunehmen oder auszubauen. Die Wirtschaftsweisen erwarten, dass ein verpflichtendes Rentensplitting die Erwerbsbeteiligung von Frauen signifikant steigern könnte.
Aktueller Stand des Rentensplittings in Deutschland
Das Rentensplitting existiert in Deutschland seit 2002, jedoch auf freiwilliger Basis. Ehepaare können seitdem entscheiden, auf mögliche Hinterbliebenenrenten zu verzichten und stattdessen das Splitting-Modell wählen. In der Praxis wird diese Möglichkeit jedoch nur von wenigen Paaren genutzt, was darauf hindeutet, dass die Entscheidung für die meisten gesetzlich Versicherten finanziell nachteilig sein könnte.
Herausforderungen des Rentensplittings
Die geringe Inanspruchnahme des freiwilligen Rentensplittings verdeutlicht, dass es für viele gesetzlich Versicherte nicht vorteilhaft ist. Besonders Alleinverdiener wären bei einem verpflichtenden Splitting erheblich benachteiligt, da sie unabhängig von ihrem Status als Witwer nur noch die Hälfte ihrer Rente erhalten würden. Auch Partner mit geringem oder keinem Einkommen könnten in vielen Fällen von einer niedrigeren Rente betroffen sein, da nur die während der Ehe erworbenen Ansprüche berücksichtigt werden.
Folgen für durchschnittliche Rentenbezieher
Die DRV hat im Rahmen eines Vergleichs der beiden Modelle aus dem Jahr 2020 festgestellt, dass die Altersrente für Frauen im Durchschnitt bei 800,28 Euro pro Monat liegt, während Männer durchschnittlich 1.227,39 Euro erhalten. Der Freibetrag für die Anrechnung von Einkommen auf die Witwenrente betrug 902,62 Euro. Eine Frau mit einer Durchschnittsrente würde im Todesfall ihres Mannes 55 Prozent dessen Rente, also 675,06 Euro, erhalten. Im Falle des Rentensplittings würde sie jedoch nur die Hälfte des gesamten Rentenanspruchs des Paares, also 1.013,85 Euro, erhalten.
Fazit und Ausblick
Die DRV schätzt, dass unter den gegenwärtigen Bedingungen nur sehr wenige Versicherte vom Rentensplitting profitieren würden. Ein verpflichtendes Splitting könnte das Problem der Altersarmut sogar verschärfen. Die Rentenkommission hat bislang keine endgültigen Empfehlungen veröffentlicht, plant jedoch, ihre Vorschläge zur Rentenreform am 29. Juni vorzustellen. Die Chefin der Wirtschaftsweisen hat betont, dass für bereits Rentenbeziehende oder Personen, die kurz vor dem Rentenalter stehen, ein Bestandsschutz gewährleistet sein müsse. Eine schrittweise Reform könnte notwendig sein, um allen Versicherten ausreichend Zeit zur Anpassung zu geben, etwa durch eine veränderte Aufteilung der Erwerbsarbeit innerhalb der Ehe.
Quellen: n-tv, Handelsblatt
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