Die Schweiz hat sich entschieden, ein Verbot für private Feuerwerke einzuführen. Diese Maßnahme folgt dem Beispiel der Niederlande, die bereits ähnliche Regelungen getroffen haben.
Neues Gesetz zur Einschränkung von Feuerwerk
Am Mittwoch stimmte der Ständerat der Schweiz einer entsprechenden Initiative zu. Zuvor hatte das Schweizer Parlament bereits Bestimmungen zur Einfuhr und Nutzung von Feuerwerk genehmigt. Der nächste Schritt besteht darin, das Schweizer Sprengstoffgesetz zu ändern.
Das neue Gesetz könnte bereits zum kommenden Jahreswechsel in Kraft treten und somit ein Verbot für private Böller zur Folge haben. Allerdings bleibt das Abfeuern von Feuerwerken zum Nationalfeiertag am 1. August weiterhin erlaubt.
Initiative zur Einschränkung von Feuerwerk
Die Regelung wurde durch die Volksinitiative „Für eine Einschränkung von Feuerwerk (Feuerwerksinitiative)“ angestoßen. Parallel dazu hatte der Nationalrat einen eigenen Vorschlag erarbeitet, der nun angenommen wurde.
Ein zentraler Punkt des Gesetzes ist das Verbot von Böllern, die ausschließlich zur Erzeugung von Knallgeräuschen dienen. Zudem wird die Einfuhr von Kleinfeuerwerk wie Wunderkerzen, Tortenfontänen und Tischbomben auf 2,5 Kilogramm pro Tag und Person begrenzt.
Vergleich mit den Niederlanden
Bereits zuvor hatten die Niederlande ein umfassendes Böllerverbot beschlossen. Ab Silvester 2026/2027 sind dort private Feuerwerke untersagt, was sowohl den Verkauf als auch das Abfeuern von Raketen und Böllern betrifft.
Das niederländische Gesetz sieht jedoch vor, dass Vereine, wie beispielsweise Fußball- oder Schwimmklubs, auf Antrag weiterhin Raketen und Kracher während ihrer Silvesterfeiern abfeuern dürfen.
Um den Herstellern und Verkäufern von Feuerwerk entgegenzukommen, plant die niederländische Regierung Ausgleichszahlungen aus einem milliardenschweren Fonds.
Die Entscheidung der Schweiz, private Feuerwerke zu verbieten, ist Teil eines größeren Trends in Europa, der auf Sicherheitsbedenken und den Schutz von Tieren abzielt.
Quellen: t-online