Bundestagsabgeordnete sollen ab Juli eine Erhöhung ihrer Entschädigungen erhalten. Die SPD, die Grünen und die Linke setzen sich jedoch dafür ein, diese Erhöhung auszusetzen. Nun hat auch Jens Spahn, der Vorsitzende der Unionsfraktion, seine Unterstützung für diesen Schritt geäußert.
In einem Interview mit The Pioneer erklärte Spahn, dass er Verständnis dafür habe, dass viele Bürger, die derzeit auf finanzielle Mittel verzichten müssen, auch von den Abgeordneten ähnliche Maßnahmen erwarten würden. Er wies auf die zusätzlichen Belastungen hin, die die Bevölkerung durch die geplante Reform der gesetzlichen Krankenversicherung zu tragen hat. Daher könne er sich vorstellen, dass im Zusammenhang mit dieser Reform auch die Diätenerhöhung für dieses Jahr ausgesetzt wird. Spahn betonte, dass man anschließend zu dem bisherigen Verfahren zurückkehren könne. Anfang Mai hatte er noch an der geplanten Erhöhung festgehalten.
Einigkeit in der Unionsfraktion
Die Unionsfraktion wird in dieser Woche über die mögliche Aussetzung der Diätenerhöhung beraten. Steffen Bilger, der Parlamentsgeschäftsführer der CDU, äußerte sich gegenüber den Sendern RTL und ntv und sagte: „Auch wir Politiker müssen einen Beitrag leisten.“ Er stellte fest, dass es eine Einigkeit mit dem Koalitionspartner SPD gibt: „Wir sind mit der SPD gemeinsam der Auffassung, dass wir diesen Schritt jetzt gehen sollten.“ Dies deutet darauf hin, dass eine Nullrunde für die Abgeordneten wahrscheinlich ist.
Forderungen nach Aussetzung
Bereits zuvor hatten SPD, Grüne und Linke Forderungen nach einer Aussetzung der Diätenerhöhung erhoben. Der Generalsekretär der SPD, Tim Klüssendorf, hatte Anfang Mai erklärt, dass seine Partei die anstehende Erhöhung „unbedingt aussetzen“ wolle. Er begründete dies mit den beschlossenen Sparmaßnahmen, die die Bürgerinnen und Bürger betreffen. Auch die Grünen und die Linke unterstützen die Forderung, die Erhöhung der Abgeordnetenbezüge im Bundestag auszusetzen.
Gehaltsentwicklung der Abgeordneten
Die Gehälter der Bundestagsabgeordneten sind seit 2014 an den Nominallohnindex gekoppelt, was bedeutet, dass die Bezüge entsprechend angepasst werden. Jeder neu gewählte Bundestag muss jedoch darüber abstimmen, ob er dieses Verfahren für die Legislaturperiode beibehalten möchte. Andernfalls bleibt die Entschädigung auf dem gleichen Niveau.
Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen, die diese Zahlungen regeln, orientieren sich die Gehälter an den Bezügen eines Richters an einem obersten Bundesgericht, die derzeit bei 11.833 Euro liegen. Diese Beträge sind steuerpflichtig, zusätzlich erhalten die Abgeordneten eine steuerfreie monatliche Kostenpauschale zur Deckung der Ausgaben, die im Zusammenhang mit der Ausübung ihres Mandats stehen. Zum 1. Juli wäre eine Erhöhung um 4,2 Prozent vorgesehen, was die Bezüge auf 12.330 Euro anheben würde. In der Geschichte des Parlaments gab es bereits mehrfach Nullrunden.
Dieses Thema wird weiterhin intensiv diskutiert, da die öffentliche Meinung und die finanziellen Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle spielen.
Quellen: tagesschau, altersdiskriminierung
Bildquelle: Olaf Kosinsky via Wikimedia Commons (CC BY-SA 3.0 de)