Die anstehende Reform der Einkommensteuer hat Auswirkungen auf die Steuerlandschaft in Deutschland, wobei Bedenken aus dem Wirtschaftsministerium geäußert wurden.
Gesetzentwurf zur Einkommensteuer im Kabinett zur Abstimmung
Am Mittwoch wird das Kabinett voraussichtlich den Gesetzentwurf von Finanzminister Lars Klingbeil beschließen. Nach Angaben des Finanzministeriums sieht dieser ein Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro vor, während gleichzeitig eine Anhebung der Reichensteuer vorgesehen ist.
Innere Kritik an der Reform und der kalten Progression
Innerhalb der Bundesregierung gibt es bereits kritische Stimmen. Ein Schreiben von Dr. Thomas Steffen, Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, hebt hervor, dass die Bundesregierung die erste seit 2015 wäre, die keinen vollständigen Abbau der kalten Progression gesetzlich umsetzt. Dies könnte zu einer versteckten Steuererhöhung führen, bedingt durch die Inflation.
Das Wirtschaftsministerium betont, dass gezielte Entlastungen notwendig sind, um die Wachstumsagenda der Bundesregierung zu fördern. Zudem wird empfohlen, die Einkommensgrenze für den Spitzensteuersatz im Rahmen einer umfassenden Steuerstrukturreform zu überarbeiten und den Solidaritätszuschlag abzuschaffen.
Details zur Reform und deren Folgen
Die Reform der Einkommensteuer soll am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Der steuerliche Grundfreibetrag wird von derzeit 12.348 Euro auf 12.564 Euro im Jahr 2027 und auf 12.900 Euro im Jahr 2028 angehoben. Die Steuerprogression soll bis zu einem Jahreseinkommen von 70.600 Euro flacher gestaltet werden, was insbesondere Steuerzahlern mit mittleren Einkommen zugutekommt.
Für Familien wird das Kindergeld ebenfalls angehoben, von derzeit 259 Euro auf 267 Euro im kommenden Jahr und auf 272 Euro im Jahr 2028. Die steuerlichen Kinderfreibeträge steigen 2027 auf 10.056 Euro und 2028 auf 10.236 Euro, während sie derzeit bei 9.756 Euro liegen.
Erhöhung der Reichensteuer zur Finanzierung
Zur teilweisen Finanzierung der Reform plant die Regierung eine Erhöhung der Reichensteuer. Der Steuersatz soll künftig ab einem zu versteuernden Einkommen von 250.000 Euro 45 Prozent betragen und ab 280.000 Euro auf 47 Prozent steigen. Aktuell liegt der Steuersatz bei 45 Prozent, jedoch erst ab einem Einkommen von 277.826 Euro.
Die Reform zielt darauf ab, insbesondere Familien und Personen mit kleinen und mittleren Einkommen zu entlasten. Eine berufstätige Familie mit zwei Kindern und einem zu versteuernden Gesamteinkommen von 60.000 Euro könnte ab 2028 jährlich um über 600 Euro entlastet werden.
Quellen: Focus, n-tv
Bildquelle: Raimond Spekking via Wikimedia Commons (CC BY-SA 4.0)
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