Der Bundestag beschäftigt sich heute mit der Thematik der Tests auf Trisomie-Risiken während der Schwangerschaft, insbesondere in Bezug auf das Down-Syndrom. In einem fraktionsübergreifenden Antrag fordern Abgeordnete eine genauere Beobachtung der praktischen Anwendung dieser Bluttests. Im Folgenden werden einige zentrale Aspekte zu diesem Thema zusammengefasst:
Was ist das Down-Syndrom?
Das Down-Syndrom, auch als Trisomie 21 bekannt, ist eine genetische Anomalie, bei der das Chromosom 21 in den Körperzellen dreifach anstelle von zweifach vorhanden ist. Diese angeborene, zufällige Veränderung stellt keine Krankheit dar, kann jedoch häufig mit spezifischen gesundheitlichen und individuell variierenden kognitiven Beeinträchtigungen einhergehen. Charakteristische körperliche Merkmale sind unter anderem mandelförmige Augen.
Regelungen zu den Tests
Seit Juli 2022 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen unter bestimmten Bedingungen die Kosten für den sogenannten nicht-invasiven Pränataltest (NIPT). Dieser Test ermöglicht die Einschätzung der Wahrscheinlichkeit für Trisomie 13, 18 und 21 (Down-Syndrom) beim ungeborenen Kind. Zuvor war dieser Test eine Leistung, die selbst finanziert werden musste.
„Ein solcher Bluttest kann dann zulasten der gesetzlichen Krankenkasse angewendet werden, wenn im Rahmen der ärztlichen Schwangerenbetreuung die Frage entsteht, ob eine fetale Trisomie vorliegen könnte und die Ungewissheit für die Frau eine unzumutbare Belastung darstellt“, erklärt der Gemeinsame Bundesausschuss (GBA).
Durchführung der Tests
Ab der zehnten Schwangerschaftswoche können Schwangere eine Blutprobe abgeben. Hierbei wird Blut aus der Armvene entnommen und im Labor analysiert. „Beim NIPT auf Trisomien wird die im Blut der Schwangeren vorhandene zellfreie fetale DNA molekulargenetisch analysiert“, so der GBA. Ein unauffälliges Testergebnis deutet darauf hin, dass es „sehr unwahrscheinlich“ ist, dass das ungeborene Kind an Trisomie 13, 18 oder 21 leidet.
Im Falle eines auffälligen Ergebnisses besteht ein starker Hinweis auf das Vorliegen einer Trisomie. „Das Ergebnis kann aber auch falsch sein“, betont der GBA. Bei einem positiven Befund wird eine weitere Abklärung empfohlen, beispielsweise durch eine Fruchtwasseruntersuchung, die mit einem geringen Risiko für eine Fehlgeburt verbunden ist.
Diskussion über die Tests
Die breite Inanspruchnahme der Tests wird von Kritikern als problematisch angesehen.
„Aktuelle Zahlen belegen, dass der NIPT schon jetzt zur Regeluntersuchung in der Schwangerschaftsvorsorge geworden ist“,
äußert Ulla Schmidt, Bundesvorsitzende der Lebenshilfe und ehemalige Bundesgesundheitsministerin. Sie betont, dass Menschen mit Beeinträchtigungen und deren Angehörige sich dadurch diskriminiert fühlen. Der NIPT sollte ihrer Meinung nach nur bei Risikoschwangerschaften auf Kosten der Krankenkassen angewendet werden, da in vielen Fällen die Diagnose Trisomie 21 zur Abtreibung des Kindes führt.
In einem Antrag der Bundestagsabgeordneten wird auf Daten der Krankenkasse Barmer verwiesen, wonach im Jahr 2024 fast 50 Prozent der Schwangeren einen NIPT in Anspruch genommen haben sollen. Im Jahr zuvor lag dieser Anteil bei 32 Prozent. „Damit ist der Test faktisch zu einem Screeningtest geworden“, heißt es in dem Antrag. Die Barmer zählt mit rund 8,3 Millionen Versicherten zu den größten gesetzlichen Krankenkassen.
Stellungnahme von Fachverbänden
Der Berufsverband Niedergelassener Pränatalmediziner (BVNP) fordert eine differenzierte Betrachtung der Tests.
„Der GBA hat den NIPT ausdrücklich nicht als Screening- oder Routineuntersuchung in die Mutterschafts-Richtlinien aufgenommen, sondern als Test für begründete Einzelfälle“,
erklärt Thomas von Ostrowski vom BVNP. In der Praxis zeigt sich jedoch, dass der NIPT mittlerweile in einem Umfang genutzt wird, der einer Screening-Situation nahekommt.
Die Debatte sei von großer Bedeutung, betont Marcus Graubner, Vorsitzender des Allgemeinen Behindertenverbandes in Deutschland (ABID).
„Wir brauchen eine gesellschaftliche Situation, wo Kinder mit Trisomie 21 nicht als Stigma angesehen werden, sondern als eine Bereicherung“,
so Graubner.
Was steht im Bundestag zur Debatte?
Die Initiative, die von Abgeordneten der CDU, CSU, SPD, Grünen und Linken unterstützt wird, zielt darauf ab, die Umsetzung der Tests genauer zu untersuchen. Ein Antrag der Gruppe sieht vor, dass das Parlament die Regierung zu einem Monitoring auffordert, um belastbare Daten zu erhalten. Zudem soll ein Expertengremium eingesetzt werden, das die rechtlichen, ethischen und gesundheitspolitischen Grundlagen der Kassenzulassung prüft. Nach der Plenardebatte wird der Antrag den Ausschüssen zur weiteren Bearbeitung zugewiesen.
Bereits im Jahr 2024 gab es in der vorherigen Wahlperiode einen Versuch, eine solche Initiative zu starten. Dieser scheiterte jedoch aufgrund der vorzeitigen Auflösung des Bundestags infolge des Bruchs der Ampelkoalition.
Zusätzlich ist es wichtig, sich mit den Auswirkungen von Naharbeit bei wenig Licht auseinanderzusetzen, da dies zu gesundheitlichen Problemen wie Kurzsichtigkeit führen kann. Auch die Möglichkeiten der Online-Recherche zu NSDAP-Mitgliedern für Familien sind ein relevantes Thema in der heutigen Zeit.
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