Rente mit 63: Voraussetzungen, Abschläge und Alternativen
Viele Menschen möchten bereits mit 63 Jahren aus dem Berufsleben ausscheiden. Doch oft sind damit finanzielle Einbußen verbunden. In diesem Artikel werden die verschiedenen Möglichkeiten erläutert, die einen vorzeitigen Ruhestand ermöglichen, sowie die damit verbundenen Bedingungen und Alternativen.
Mit 63 Jahren haben viele bereits eine lange Karriere hinter sich. Es ist daher verständlich, dass der Wunsch nach einem vorzeitigen Ruhestand aufkommt. Gesundheitliche Probleme oder das Gefühl, mit den technischen Entwicklungen nicht mehr Schritt halten zu können, können ebenfalls Gründe für diesen Wunsch sein. Hier werden die Optionen vorgestellt, die Ihnen zur Verfügung stehen.
Früher Ruhestand mit Abschlägen
Der Renteneintritt mit 63 Jahren ist grundsätzlich möglich, jedoch nur mit Abschlägen. Anspruch auf diese vorgezogene Altersrente haben Personen, die mindestens 35 Versicherungsjahre nachweisen können. In diesem Fall können sie die Altersrente für langjährig Versicherte in Anspruch nehmen.
Der Nachteil: Für jeden Monat, den Sie vor Ihrer regulären Altersgrenze in Rente gehen, wird Ihre monatliche Rente dauerhaft um 0,3 Prozent gekürzt. Bei einer Regelaltersgrenze von 67 Jahren summiert sich der Abschlag auf 14,4 Prozent, wenn Sie direkt mit 63 Jahren in den Ruhestand gehen (48 Monate x 0,3 Prozent).
Rente vor 65: Bedingungen und Regelungen
Die Altersrente für besonders langjährig Versicherte, die früher als „Rente mit 63“ bekannt war, kann heute nicht mehr ab diesem Alter bezogen werden. Analog zur regulären Altersrente steigt auch hier die Altersgrenze schrittweise auf 65 Jahre an. Diese Regelung gilt für alle Jahrgänge ab 1964.
Für Personen, die 1963 geboren sind, gilt eine leicht frühere Altersgrenze von 64 Jahren und 10 Monaten. Ab diesem Alter können Sie abschlagsfrei in Rente gehen, sofern Sie bis dahin mindestens 45 Beitragsjahre in der Rentenversicherung erreicht haben.
Alternativen zum vollständigen Ruhestand
Ein sofortiger Ausstieg aus dem Berufsleben ist nicht zwingend erforderlich. Es kann bereits eine erhebliche Erleichterung sein, die Arbeitszeit zu reduzieren – entweder mit oder ohne Rentenbezug.
- Altersteilzeit: Hierbei reduzieren Sie Ihre Arbeitszeit, während Ihr Arbeitgeber Ihr (reduziertes) Gehalt aufstockt und zusätzliche Rentenversicherungsbeiträge leistet. Dies kann Einkommens- und spätere Renteneinbußen abfedern. Allerdings besteht kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit; Ihr Arbeitgeber muss dem zustimmen.
- Flexirente: Mit der Einführung der Flexirente können Sie den Übergang in den Ruhestand flexibler gestalten. Beispielsweise können Sie in Teilzeit arbeiten und gleichzeitig eine Teilrente beziehen. Dies ist ab 63 Jahren möglich. In diesem Fall wird nur der Teil Ihrer Rente gekürzt, den Sie in Anspruch nehmen. Der restliche Teil bleibt bis zu Ihrem regulären Renteneintrittsalter abschlagsfrei.
Durch die Weiterarbeit sammeln Sie zudem zusätzliche Rentenpunkte, was Ihre Rente erhöht. Die Flexirente ermöglicht es Ihnen auch, Ihre Rente nach hinten zu verschieben. Für jeden Monat, den Sie über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten, erhalten Sie 0,5 Prozent mehr Rente.
Wichtige Hinweise
Wenn Sie einen schnellen Ruhestand anstreben, sollten Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung beraten lassen. Dort können Sie berechnen lassen, welche finanziellen Einbußen auf Sie zukommen und ob Sie diese möglicherweise durch Sonderzahlungen ausgleichen können. Es ist auch möglich, Rente und Weiterarbeit zu kombinieren, ohne dass dadurch Ihre Rente gekürzt wird.
Für eine individuelle Beratung können Sie nach Rentenberatern in Ihrer Nähe suchen. Zudem sollten Sie die aktuellen Entwicklungen in der Krankenkassen im Auge behalten, da mehr Rentner und Teilzeitbeschäftigte die Beiträge steigen lassen. Auch die Spritpreise können Ihre finanzielle Planung beeinflussen.
„`
Bildquelle: Bildquelle: Esther Ann auf Unsplash