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Unrechtmäßige Bereicherung: Tankwart verweigert Lottogewinn von 1,5 Millionen Euro

Ein Tankwart in Bayern hat einen Lottospieler um einen Gewinn von 1,5 Millionen Euro betrogen, indem er den Gewinn verheimlichte. Der Betrug flog auf, als der Kassierer selbst versuchte, die Summe abzuholen.

Unrechtmäßige Bereicherung: Tankwart verweigert Lottogewinn von 1,5 Millionen Euro
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München (Bayern) – Ein Lottospieler gab an einer Tankstelle seinen Tippschein zur Überprüfung ab, ohne zu wissen, dass dieser einen hohen Gewinn erzielt hatte. Der Kassierer, der den Schein sah, behielt ihn und betrog den Spieler um 1,5 Millionen Euro.

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Der Betrug geschah folgendermaßen: Der Angestellte informierte den Kunden nicht über den Gewinn. Stattdessen wollte ein Kollege des Kassierers den Millionenbetrag bei der Lottozentrale abholen. Doch anstelle eines neuen Lebens als Millionär fand sich Patrick D. (31) vor Gericht wieder.

Der Ablauf des Lotto-Betrugs

Der tatsächliche Gewinner hatte im Spiel 77 genau 1.477.777 Euro gewonnen. Im April 2024 brachte er seinen Schein zur Tankstelle in Grasbrunn, südöstlich von München. Vertrauenserfüllt und ohne Verdacht über den Gewinn, ließ der Spieler seinen Schein prüfen.

Lotto-Sprecherin Verena Ober erklärte:

„Der Kunde hatte seine Spielquittung dem Bedienpersonal in der Lotto-Annahmestelle abgegeben und fälschlicherweise mitgeteilt bekommen, dass kein Gewinn damit erzielt worden sei. Die Spielquittung hat der Kunde dann in der Lotto-Annahmestelle zurückgelassen.“

Der Kassierer behielt den Schein.

Monate vergingen, ohne dass etwas geschah. Im Juli 2024 brachte Patrick D. den Lottoschein zur Lotto-Zentrale an der Theresienhöhe in München, um den Gewinn selbst abzuholen, wie die Lokalzeitung „tz“ berichtete. Lotto Bayern bestätigte den Vorfall auf Anfrage.

Aufdeckung des Betrugs in der Lottozentrale

In der Lottozentrale wurde der Betrug aufgedeckt, als das geschulte Personal im sogenannten Gewinnergespräch misstrauisch wurde. Verena Ober sagte:

„Stellen wir Ungereimtheiten fest, schalten wir die Strafverfolgungsbehörden ein und erstatten Strafanzeige.“

So geschah es auch in diesem Fall. In der späteren Anklage hieß es:

„Entgegen der Vorstellung des Angeschuldigten wurde ihm der Gewinn jedoch nicht ausgezahlt, da der staatlichen Lotterie- und Spielbankverwaltung auffiel, dass der Angeschuldigte in der Annahmestelle, in der der Spielauftrag abgegeben wurde, angestellt ist.“

Als Mitarbeiter hätte Patrick D. dort nicht spielen dürfen. Bei der Überprüfung stellte sich heraus, dass er den Schein eines Kunden abgegeben hatte. Angestellte haben eigene Registriernummern, die auf dem Schein nicht sichtbar sind. Dies war D. offenbar nicht bewusst. Hätte er eine andere Person geschickt, wäre der Betrug möglicherweise geglückt.

Die Konsequenzen für den Betrüger

Verena Ober erklärte weiter:

„Die eigentliche Gewinnerin oder der eigentliche Gewinner konnte bislang weder durch die zuständigen Strafverfolgungsbehörden noch durch uns ermittelt werden.“

Ohne den Lottoschein hat der Spieler keinen Anspruch auf den Gewinn.

Patrick D. wurde vor Gericht gestellt und legte ein Geständnis ab. Das Urteil lautete: 15 Monate auf Bewährung wegen Betrugs. Sein Rechtsanwalt Klaus Wittmann äußerte sich dazu:

„Mein Mandant war nicht derjenige, der ursprünglich getäuscht hatte. Es war auch leichtsinnig vom Spieler, sich auf eine mündliche Auskunft zu verlassen. Mein Mandant nimmt das Urteil an und will mit der Sache abschließen.“

Bildquelle: depositphotos

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