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EU-Entgelttransparenz: Welche Regelungen gelten nun in Deutschland?

Die EU-Richtlinie für Entgelttransparenz tritt in Kraft, doch in Deutschland bleibt die Umsetzung aus. Beschäftigte können bereits jetzt Gehaltsinformationen einfordern, während unklare Regelungen für Unsicherheit sorgen.

EU-Entgelttransparenz: Welche Regelungen gelten nun in Deutschland?
Shutterstock / Zakharchuk

„Wir müssen sicherstellen, dass für gleiche Arbeit auch das gleiche Gehalt gezahlt wird“, äußerte sich eine Expertin zur aktuellen Situation in Deutschland, wo die Umsetzung der neuen EU-Richtlinien zur Lohntransparenz noch aussteht.

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Deutschland, als größte Volkswirtschaft Europas, weist gleichzeitig einen der größten Lohnunterschiede zwischen Männern und Frauen auf. Prognosen zeigen, dass Frauen im Jahr 2025 im Durchschnitt 16 Prozent weniger pro Stunde verdienen werden als ihre männlichen Kollegen. Berücksichtigt man, dass Frauen häufiger in Teilzeit oder in schlechter bezahlten Berufen tätig sind, reduziert sich die Lücke auf etwa sechs Prozent. Dies geschieht trotz der bestehenden Regelungen des Entgelttransparenzgesetzes.

EU-Richtlinie zur Lohntransparenz

Die neue EU-Richtlinie, die seit dem 7. Juni 2026 in Kraft ist, soll die Lohnlücke messbar verringern. Deutschland hat jedoch bislang keine Maßnahmen zur Umsetzung ergriffen. Das Bundesfamilienministerium plant, die nationalen Gesetze erst Anfang 2027 anzupassen. Theoretisch können Beschäftigte sich jedoch bereits jetzt auf die neuen Vorgaben berufen.

Rechte der Beschäftigten ab sofort

Ab sofort haben alle Beschäftigten das Recht zu erfahren, was ihre Kolleginnen und Kollegen für gleiche oder gleichwertige Arbeit im Durchschnitt verdienen. Im Rahmen des Bewerbungsprozesses müssen Unternehmen zudem das Gehalt für ausgeschriebene Positionen offenlegen, während die Frage nach dem bisherigen Einkommen der Bewerber untersagt ist.

Bisher galt der Auskunftsanspruch nur für Unternehmen mit mehr als 200 Beschäftigten. Zudem mussten Gehaltsspannen nicht offengelegt werden, und im Streitfall lag die Beweislast bei den Beschäftigten, die nachweisen mussten, dass eine Diskriminierung vorlag.

Zukünftige EU-Vorgaben

Die Verpflichtung für Unternehmen mit mehr als 100 Beschäftigten, Berichte über die Gehälter vorzulegen, tritt jedoch nicht sofort in Kraft. Diese Unternehmen müssen künftig nachvollziehbar darlegen, warum bestimmte Gehälter auf objektiven Kriterien basieren. Angesichts der oft komplexen Entgeltstrukturen könnte dies für viele Unternehmen eine Herausforderung darstellen.

Zusätzlich müssen Unternehmen in Zukunft Lohnunterschiede von mehr als fünf Prozent bei vergleichbarer Tätigkeit anhand objektiver Kriterien rechtfertigen. Gelingt dies nicht, haben Betroffene Anspruch auf Schadensersatz. Im Streitfall liegt die Beweislast künftig beim Unternehmen, das nachweisen muss, dass keine Diskriminierung vorliegt.

Rechtsunsicherheit in Deutschland

Da die EU-Richtlinie bereits in Kraft ist, sind deutsche Gerichte verpflichtet, bestehende Gesetze in Rechtsstreitigkeiten im Sinne der Richtlinie auszulegen, erklärt Katharina Wrohlich, Leiterin des Bereichs Gender Economics am Deutschen Institut für Wirtschaftsforschung. Die genaue Bedeutung dieser Vorgaben im Einzelfall bleibt jedoch unklar und führt zu einer unsicheren Rechtslage, was Wrohlich als problematisch erachtet.

Obwohl Beschäftigte sich theoretisch bereits auf die Richtlinie berufen können, um mehr Transparenz zu fordern, fehlen den Unternehmen klare politische Signale und rechtliche Rahmenbedingungen für die Umsetzung. Dies führt zu einer Phase des Abwartens und rechtlicher Grauzonen. Eine vollständige Rechtssicherheit wird erst mit der für Anfang 2027 geplanten nationalen Gesetzgebung erwartet.


Quellen: deutschlandfunk, BR

Bildquelle: Shutterstock / Zakharchuk

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