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EU-Verpackungsverordnung: Strengere Regeln zur Reduzierung von Verpackungsmüll

Die EU-Kommission führt ab August 2026 neue Vorschriften ein, um Verpackungsmüll zu reduzieren und die Recyclingquote zu erhöhen. Während Naturschützer von einem Fortschritt sprechen, kritisieren Unternehmen den bürokratischen Aufwand.

EU-Verpackungsverordnung: Strengere Regeln zur Reduzierung von Verpackungsmüll
Shutterstpck / Volodymyr TVERDOKHLIB

Die neue EU-Verpackungsverordnung, die seit dem 12. August 2023 in Kraft ist, hat bereits erste Reaktionen ausgelöst. Naturschützer bezeichnen die Regelung als einen bedeutenden Fortschritt, während Unternehmen die damit verbundenen Anforderungen als übermäßig bürokratisch empfinden.

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Neue Vorschriften seit August 2023

Ab dem 12. August 2026 wird ein neuer Grenzwert für PFAS (per- und polyfluorierte Alkylsubstanzen) in Verpackungen eingeführt. Diese als Ewigkeitschemikalien bekannten Stoffe sind in der Umwelt nicht abbaubar und einige von ihnen gelten als krebserregend. Aufgrund ihrer wasser- und fettabweisenden Eigenschaften finden sie häufig Verwendung in Lebensmittelverpackungen.

Hersteller und Importeure dürfen künftig keine Lebensmittelverpackungen mehr vertreiben, die diesen Grenzwert überschreiten. Laut der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sind die festgelegten Grenzwerte so niedrig, dass eine absichtliche Verwendung ausgeschlossen ist. Bestände, die bereits in Lagern liegen, dürfen jedoch weiterhin verwendet werden.

Umfang der neuen Regelungen

Die neuen Vorschriften betreffen alle Arten von Verpackungen, darunter Plastikfolien für Obst und Gemüse, Pizzakartons, Glasflaschen für Essig oder Öl, Shampooflaschen sowie Versandverpackungen und Füllmaterialien aus Styropor. Hersteller müssen sich zudem auf zukünftige Regelungen vorbereiten.

Verbotene Verpackungen

In den kommenden Jahren werden zahlreiche weitere Verpackungsregeln in Kraft treten. So soll bis 2029 ein Großteil der Flaschen und Dosen durch ein Pfandsystem wiederverwertet werden. Ab 2030 müssen alle Verpackungsmaterialien recyclingfähig sein und Verpackungen sollen so klein wie möglich gestaltet werden.

  • Verpackungen mit Doppelwänden, falschen Böden oder überflüssigen Schichten, die das Produkt größer erscheinen lassen, werden verboten.
  • Ab 2030 dürfen Transportverpackungen und Umverpackungen, wie Kartons im Onlinehandel, maximal 50 Prozent Leerraum aufweisen.

Reaktionen von Naturschützern und Unternehmen

Die EU-Kommission hat das Ziel, den Verpackungsmüll in der EU bis 2040 schrittweise um mindestens 15 Prozent im Vergleich zu 2018 zu reduzieren. Zudem soll der Einsatz von Neumaterialien für Verpackungen erheblich gesenkt werden, um die Klimaziele bis 2050 zu erreichen. Der Naturschutzbund Deutschland (Nabu) bezeichnet die neuen Regelungen als „Meilenstein in der Verpackungsgesetzgebung“, auch wenn es noch Schwachstellen und offene Detailfragen gibt.

Die Deutsche Umwelthilfe kritisiert, dass die Gesetzgebung zu stark auf die Förderung des Recyclings fokussiert sei. Ihrer Meinung nach sollte die Vermeidung von Verpackungsmüll durch Mehrwegsysteme im Vordergrund stehen.

Bürokratische Hürden für Unternehmen

Der Handelsverband Deutschland (HDE) äußert Bedenken hinsichtlich der vielen offenen Fragen und Unklarheiten. Die Umsetzung der neuen Regelungen sei kompliziert und bringe für Unternehmen einen erheblichen bürokratischen Aufwand mit sich. Insbesondere kleine Unternehmen könnten Schwierigkeiten haben, alle erforderlichen Daten über ihre Verpackungen bereitzustellen.

Toyah Diebel, Gründerin der Unterwäschemarke Buttz, berichtet von den Herausforderungen, die sich aus den unterschiedlichen Regulierungen in den EU-Ländern ergeben. Ihr Unternehmen müsse für jedes Land separate Lizenzen beantragen, was sich für Märkte mit nur wenigen Verkäufen nicht rentiere. „Europa ist ein Markt, aber plötzlich gibt es beim Thema Verpackung 27 einzelne Märkte“, erklärt Diebel.

Reaktionen der EU-Kommission und der Industrie

Die EU-Kommission erkennt an, dass das neue Gesetz für kleine Unternehmen belastend sein kann, und plant, das Verpackungsgesetz zu überarbeiten, um kleinere Händler von bestimmten Pflichten zu entlasten. Claas Oehlmann vom Bundesverband der Deutschen Industrie fordert eine differenzierte Betrachtung nach Unternehmensgröße und den spezifischen Bereichen, in denen Verpackungen eingesetzt werden. Er kritisiert, dass es keinen Sinn mache, wenn ein Joghurtbecher denselben Anforderungen unterliegt wie ein Fass für Chemikalien. Dies könnte zu erheblichen zusätzlichen Bürokratiekosten führen.


Quellen: deutschlandfunk, tagesschau, Handelsblatt

Bildquelle: Shutterstpck / Volodymyr TVERDOKHLIB

Dieser Text wurde mit Hilfe von künstlicher Intelligenz in Zusammenarbeit mit unserer Redaktion erstellt.

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