Rund 500.000 Rentner stehen vor der dringenden Aufgabe, ihre Lebensbescheinigung bis spätestens 25. September einzureichen. Das Versäumnis könnte fatale Folgen haben und zur Einstellung ihrer Rentenzahlungen führen.
Seit Mitte Juni erhalten zahlreiche Rentner ein wichtiges Schreiben, das als Lebensnachweis 2026 bekannt ist und gemeinsam mit der jährlichen Rentenanpassungsmitteilung versandt wird. Dieses Dokument ist von zentraler Bedeutung für die Betroffenen und sollte auf keinen Fall ignoriert werden, da andernfalls die Rentenzahlungen ausgesetzt werden könnten.
Betroffene Rentner
Die Aufforderung zur Vorlage des Lebensnachweises richtet sich hauptsächlich an Rentner, die im Ausland leben und eine Rente aus Deutschland beziehen. Die Lebensbescheinigung (LB) wird durch den Rentenservice der Deutschen Post AG bearbeitet. Rentner, die in Ländern wohnen, in denen ein Datenabgleich über Sterbedaten besteht, sind von dieser Regelung ausgenommen und erhalten keine Unterlagen zum Lebensnachweis.
Die Deutsche Rentenversicherung informiert, dass Rentner, die ihren Wohnsitz in Deutschland haben, keinen Lebensnachweis einreichen müssen. Falsche Informationen, die in sozialen Netzwerken verbreitet werden, sind nicht zutreffend. Eine Ausnahme bilden jedoch Rentner, die in Deutschland wohnen und ihre Rentenzahlung auf ein ausländisches Bankkonto erhalten. Diese müssen die Lebensbescheinigung ausfüllen, von einer offiziellen Stelle bestätigen lassen und im Original zurücksenden. Alternativ ist auch eine digitale Einreichung über einen QR-Code auf dem Schreiben möglich.
Einreichungsverfahren und Fristen
Im Falle des Verlusts des Formulars besteht die Möglichkeit, die Bescheinigung nachträglich herunterzuladen. Die Deutsche Rentenversicherung hat das Ziel, Zahlungen über den Tod hinaus zu verhindern. Daher sollte jeder Empfänger die Informationen auf der Bescheinigung genau überprüfen und gegebenenfalls korrigieren. Eine amtliche Bestätigung muss ebenfalls eingeholt werden und kann bei verschiedenen offiziellen Stellen im Ausland, wie Behörden, Banken oder Notariaten, beantragt werden.
Die ausgefüllte Bescheinigung sowie die amtliche Bestätigung sind in einem Rückumschlag zurückzusenden. Die Frist zur Einreichung wurde auf den 25. September 2026 verlängert, nachdem das ursprüngliche Fristende Ende Juli 2026 festgelegt war.
Mehrere Renten und Lebensbescheinigungen
In einigen Fällen kann es erforderlich sein, dass Rentner mehrere Lebensbescheinigungen ausfüllen müssen. Dies betrifft insbesondere Personen, die sowohl eine Altersrente als auch eine Hinterbliebenenrente beziehen, da unterschiedliche Postabrechnungsnummern oder Rentennummern vorliegen können.
Digitale Nachweismöglichkeiten
Die Frist für den Lebensnachweis 2026 wurde bis zum 25. September 2026 verlängert. Sollte bis zu diesem Datum kein Nachweis eingereicht werden, kann die Rentenzahlung ab Ende November eingestellt werden. Eine Vorlage der Bescheinigung könnte die Zahlungen jedoch wieder aktivieren. Wird jedoch mehrere Monate kein Nachweis erbracht, wird die Rentenzahlung dauerhaft gestoppt. Es ist zu beachten, dass die Übermittlung der Dokumente per E-Mail oder Fax nicht zulässig ist. Der Lebensnachweis kann jedoch digital durch Scannen des QR-Codes auf dem Schreiben mit einem Smartphone erbracht werden.
Automatisierte Lebensbescheinigungen
Die Deutsche Rentenversicherung hat festgestellt, dass immer mehr Rentner im Ausland keine Lebensbescheinigung mehr einreichen müssen. Dies ist möglich, weil mit mehreren Ländern bereits ein automatischer Austausch von Sterbedaten besteht. Zu diesen Ländern zählen unter anderem Belgien, Dänemark, Italien und die Schweiz. Von den etwa 1,7 Millionen Renten, die ins Ausland gezahlt werden, wird bei rund 1,2 Millionen der Lebensnachweis automatisch über einen Datenabgleich bereitgestellt. Somit bleiben etwa 500.000 Rentner, die den Nachweis selbst erbringen müssen.
Die betroffenen Rentner werden aktiv angeschrieben. Wer die Lebensbescheinigung zusammen mit der Rentenanpassungsmitteilung erhält, sollte das Schreiben ernst nehmen. In Einzelfällen können weiterhin Lebensbescheinigungen angefordert werden, insbesondere bei hochbetagten Rentnern ab dem 95. Lebensjahr.
Quellen: chip, express
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