In einem aktuellen Rechtsstreit, der zahlreiche Verbraucher betrifft, haben die rechtlichen Auseinandersetzungen gegen den Energieanbieter ExtraEnergie an Bedeutung gewonnen. Die Klage wurde durch den Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) initiiert, nachdem das Unternehmen unter Markennamen wie ExtraGas, PrioStrom und HitEnergie tätig ist.
Preiserhöhungen während der Energiekrise
Im Sommer 2022, inmitten der Energiekrise, sah sich ExtraEnergie gezwungen, die Preise für Bestandskunden zu erhöhen, und zwar teilweise um mehr als 200 Prozent. Diese Erhöhung fand trotz bestehender Verträge statt, was zu erheblichen finanziellen Belastungen für viele Verbraucher führte. Nach Angaben des vzbv haben einige Betroffene dadurch bis heute Verluste im fünfstelligen Bereich erlitten. Aktuelle Informationen zu den Heizölpreisen zeigen, dass die Preise fallen, was für viele Haushalte eine Erleichterung darstellen könnte.
Musterfeststellungsklage ermöglicht Teilnahme
Um den betroffenen Verbrauchern zu helfen, hat der vzbv eine Musterfeststellungsklage eingereicht. Dies bedeutet, dass sich alle Betroffenen an dieser Klage beteiligen können. Der Verband schätzt, dass mehr als 100.000 Haushalte bundesweit betroffen sind.
Die Frist zur Teilnahme an der Klage läuft noch bis zum kommenden Montag. Interessierte müssen sich lediglich im Klageregister eintragen, was online und kostenfrei möglich ist. Um sicherzustellen, dass der Fall tatsächlich zur Klage passt, bietet der vzbv auf seiner Website einen sogenannten Klage-Check an, der Hilfestellungen und Textbausteine bereitstellt.
Ausblick auf das Urteil des Oberlandesgerichts
Das Oberlandesgericht Hamm wird voraussichtlich Anfang Oktober das Urteil verkünden. Sollte der vzbv mit seiner Klage erfolgreich sein, haben die betroffenen Verbraucher die Möglichkeit, ihren individuellen Schaden bei ExtraEnergie einzufordern. Dieser Betrag entspricht der Summe, die aufgrund der Preiserhöhung zu viel gezahlt wurde.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass die Durchsetzung dieser Forderungen erst möglich ist, wenn das Urteil rechtskräftig ist. Der vzbv wird dann in der Regel weitere Ratschläge geben, wie Betroffene konkret vorgehen müssen. Allerdings können nur diejenigen Verbraucher ihren Schaden einfordern, die sich zuvor im Klageregister eingetragen haben.
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Quellen: tagesschau