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Witwenrente: Einkommensgrenze für Rentner ab Juli

Ab Juli 2026 gelten neue Einkommensgrenzen für die Witwenrente. Wer über dem Freibetrag verdient, muss mit Kürzungen rechnen. Der Artikel erläutert die wichtigsten Änderungen und Berechnungsgrundlagen.

Witwenrente: Einkommensgrenze für Rentner ab Juli

Anspruch auf Hinterbliebenenrente: Einkommensgrenzen und Freibeträge

Im Falle des Todes Ihres Ehepartners haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Hinterbliebenenrente. Eine entscheidende Voraussetzung dafür ist jedoch, dass Ihr eigenes Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet. Sollte Ihr Einkommen über dem festgelegten Freibetrag liegen, wird die Witwenrente entsprechend gekürzt.

Die zulässige Einkommenshöhe, die Sie beziehen dürfen, ohne dass Ihre Witwenrente sinkt, orientiert sich am sogenannten Rentenwert. Die Hinzuverdienstgrenze beträgt das 26,4-Fache dieses Wertes. Wenn Sie Kinder haben, die Anspruch auf Waisenrente haben, erhöht sich der Freibetrag für jedes Kind um das 5,6-Fache des Rentenwerts.

Neue Freibeträge ab Juli 2026

Mit der angekündigten Rentensteigerung ab Juli 2026 stehen nun auch die neuen Freibeträge für die Witwenrente fest, die vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 gelten werden. Der Rentenwert wird um 4,24 Prozent angehoben und beträgt künftig 42,52 Euro. Die folgende Übersicht zeigt, welche monatlichen Freibeträge für die Witwenrente relevant sind:

  • Freibetrag ohne Kinder: 1.122,53 Euro
  • Freibetrag pro Kind: 5,6-Faches des Rentenwerts

Für die Berechnung ist das Einkommen des vorangegangenen Steuerjahres entscheidend – für die Freibeträge ab Juli 2026 sind dies die Einkünfte aus dem Jahr 2025. Es ist wichtig zu beachten, welche Einkünfte die Deutsche Rentenversicherung auf Ihre Witwenrente anrechnet.

Berechnung des pauschalierten Nettoeinkommens

Wenn Sie weiterhin erwerbstätig sind, wird von Ihrem monatlichen Bruttoeinkommen zunächst pauschal 40 Prozent abgezogen, um das sogenannte pauschalierte Nettoeinkommen zu ermitteln. Sollte Ihr Einkommen den Freibetrag überschreiten, wird der übersteigende Betrag zu 40 Prozent auf die Witwenrente angerechnet.

Ein Beispiel verdeutlicht dies: Angenommen, Sie erzielen als Erwerbstätige ein Nettoeinkommen von 1.500 Euro pro Monat und haben keine Kinder, die Anspruch auf Waisenrente haben. In diesem Fall übersteigt Ihr Einkommen den ab Juli 2026 geltenden Freibetrag um 377,47 Euro (1.500 Euro minus 1.122,53 Euro). 40 Prozent dieses Betrags belaufen sich auf 150,99 Euro, was zu einer entsprechenden Kürzung Ihrer Witwenrente führt.

Besonderheiten bei Bezug einer Altersrente

Es ist wichtig zu wissen, dass die Einkommensanrechnung bei der Witwenrente anders funktioniert, wenn Sie bereits eine Altersrente beziehen. In diesem Fall zieht der Rentenversicherungsträger lediglich 14 Prozent von der Bruttorente ab, um die Nettoaltersrente zu berechnen. Die restliche Berechnung bleibt jedoch unverändert.

Zusätzlich wurde die Rentenerhöhung beschlossen, die ebenfalls Einfluss auf die Berechnung der Witwenrente haben kann. Auch die Bürgergeld-Reform könnte für viele von Bedeutung sein.

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